Am 8. Oktober 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA) veröffentlicht, und mit ihr eine neue Methodik für die Eigenmittelempfehlung (EME). Die EME, international Pillar 2 Guidance (P2G) genannt, ist der Kapitalpuffer, den die Aufsicht oberhalb aller verbindlichen Anforderungen und Puffer erwartet, damit eine Bank eine schwere Krise übersteht, ohne in ihre Pflichtpuffer zu laufen. Nach der Mitteilung erhalten künftig nur noch Institute eine Empfehlung, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des Stresstests für kleine und mittlere Institute (Less Significant Institutions, LSI) unter die vorgeschriebenen Anforderungen plus 500 Basispunkte fallen. Die Mitteilung gilt bis zum 30. August 2028, die erste Null aus dem diesjährigen Stresstest wird am 1. Dezember wirksam.

Die öffentliche Lesart hat die BaFin selbst geprägt: Institute würden „spürbar entlastet“, heißt es in der Meldung zur Aufsichtsmitteilung, und nach der Pressemitteilung zum Stresstest erhalten „etwa 40 Prozent weniger Institute“ eine Empfehlung. Das stimmt, zählt aber Institute, nicht Kapital. Belegt ist eine Schwelle, die vor eine unveränderte Formel gesetzt wurde. Nach Angaben der Aufsicht, die die Börsen-Zeitung am 24. September berichtete, sinkt die Zahl der Institute mit positiver Netto-Empfehlung von 616 auf 369. Rechnet man unter einer im Text erläuterten Annahme nach, wer davon betroffen ist, verliert nur ein Teil der Institute oberhalb der Schwelle tatsächlich eine positive Empfehlung, für den größeren Teil fällt lediglich ein Schreiben weg, dessen Ergebnis ohnehin null lautete. Wie viel Kapital frei wird, beziffert keine der ausgewerteten Quellen. Das Folgende ist eine Ableitung aus Formel und veröffentlichten Zahlen, keine Prognose für ein einzelnes Haus.

In Kürze

Was: Die BaFin spricht eine Eigenmittelempfehlung nur noch aus, wenn die Kapitalquoten eines Instituts im adversen Szenario des LSI-Stresstests unter die Total SREP Capital Requirements (TSCR), also die verbindlichen Anforderungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP), plus 500 Basispunkte fallen, gemessen für Gesamt-, Kern- und hartes Kernkapital

Was bleibt: Darunter gilt die Formel wie bisher. Kapitalverzehr mal Kalibrierungsfaktor (2026: 65 Prozent), höchstens 1.000 Basispunkte, abzüglich des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent, netto also höchstens 750 Basispunkte

Die Zahlen: 498 der 1.113 Teilnehmer liegen nach Angaben der Aufsicht unter der Schwelle, 369 davon mit positiver Netto-Empfehlung. Nach alter Methodik wären es 616 gewesen

Die Termine: Die Null aus dem Erhebungsbogen wirkt ab 1. Dezember ohne Schreiben, Korrekturen kommen bis 30. November, bis zum neuen Schreiben gilt die bisherige Empfehlung

An wen: Vorstand Finanzen, Treasury und Risikocontrolling von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen weniger bedeutenden Instituten

Die Formel bleibt, vor ihr steht jetzt eine Schwelle

Die Mechanik der Empfehlung beschreibt die Aufsichtsmitteilung in einem Satz, der mehr festhält, als er ändert: Die Formel „lehnt sich an die bisherige Methodik an“. Der Kapitalverzehr aus dem adversen Szenario, also der Abstand zwischen der Kapitalquote zum Start und dem schlechtesten Jahr im Stress, wird mit einem Kalibrierungsfaktor multipliziert, den die BaFin für 2026 auf 65 Prozent festgelegt hat. Das Ergebnis ist „wie bisher“ auf 1.000 Basispunkte begrenzt und wird „auch künftig“ mit dem Kapitalerhaltungspuffer nach § 10c (1) Kreditwesengesetz (KWG) verrechnet, der 2,5 Prozent des Gesamtrisikobetrags beträgt. Netto bleiben so höchstens 750 Basispunkte. Laut einem Beitrag des Genossenschaftsverbands Bayern vom Dezember 2024 lag der Faktor schon im Stresstest 2024 bei 0,65, im Jahr 2022 bei 0,75. Neu sind die Schwelle davor, die die BaFin bereits am 30. März angekündigt hatte, und der Weg, auf dem die Institute von ihrem Ergebnis erfahren.

Freilich ist diese Schwelle strenger gezogen, als es das Regelwerk zuließe. Die SREP-Leitlinien der European Banking Authority (EBA), auf die sich die Mitteilung beruft, erlauben den Verzicht auf eine Empfehlung bereits dann, wenn ein Institut im adversen Szenario seine TSCR nicht verletzt. Die BaFin verlangt 500 Basispunkte mehr. Rechnet man den Pufferstapel eines typischen Instituts ohne Systemrelevanz dagegen, also Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent, antizyklischen Puffer von 0,75 Prozent und den sektoralen Puffer für Wohnimmobilienkredite, der höchstens ein weiteres Prozent ausmacht, liegt die Schwelle oberhalb des gesamten Stapels. Ein Institut, das keine Empfehlung mehr erhält, hält also auch nach dem Stress noch alle Puffer plus eine Reserve von 75 bis 175 Basispunkten im harten Kernkapital. Das ist eine eigene Rechnung aus den geltenden Sätzen, keine Aussage der BaFin, sie erklärt aber, warum die Aufsicht die Schwelle eine „risikoorientierte Frühwarnschwelle“ nennt.

3,85PROZENTPUNKTE VERZEHR, AB DENEN NETTO ETWAS BLEIBTNetto-Eigenmittelempfehlung unterhalb von TSCR + 500 bp, Faktor 65 %, eigene Rechnung02505007500369121518Kapitalverzehr im adversen Szenario, ProzentpunkteNetto-EME, bpKEP verrechnetLSI-Aggregat 2026: 3,8 PpObergrenze 750 bp netto ab 15,4 Pp65 bp je Punkt
Netto-Eigenmittelempfehlung unterhalb der Schwelle TSCR plus 500 Basispunkte nach der Formel der Aufsichtsmitteilung 08/2026 mit dem Faktor 65 Prozent. Bis rund 3,85 Prozentpunkte Kapitalverzehr verrechnet der Kapitalerhaltungspuffer die Empfehlung auf null, ab 15,4 Prozentpunkten greift die Obergrenze von 750 Basispunkten. Eigene Rechnung. Quellen: BaFin, 08.10.2026 · BaFin/Bundesbank, 24.09.2026.

Die Grafik zeigt eine zweite Schwelle, die in der Debatte kaum vorkommt. Weil der Kapitalerhaltungspuffer die ersten 250 Basispunkte jeder Empfehlung aufzehrt, bleibt netto erst dann etwas übrig, wenn der Kapitalverzehr 2,5 geteilt durch 0,65 übersteigt, also rund 3,85 Prozentpunkte. Der aggregierte Verzehr aller Teilnehmer lag nach der Pressemitteilung vom 24. September bei 3,8 Prozentpunkten, knapp unter dieser Marke. Über die Verteilung der einzelnen Institute sagt das Aggregat nichts. Es macht aber verständlich, warum für viele Institute schon nach alter Methodik netto null herauskam: Wer moderat verliert, war durch den Puffer bereits gedeckt.

Die Null steht im Erhebungsbogen, das Schreiben bleibt die Ausnahme

Spürbar ändert sich zunächst der Weg, auf dem ein Institut von seiner Empfehlung erfährt. Nach der Aufsichtsmitteilung zeigt der Erhebungsbogen des Stresstests indikativ an, ob eine Empfehlung droht, im Reiter A2, Zelle J 81. Wer dort eine Null sieht, erhält „in der Regel kein Informationsschreiben der Bafin“, die Null gilt durch die Anzeige als bekannt gegeben und wird ab dem 1. Dezember des Stresstest-Jahres wirksam. Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin, beschrieb das bei der Vorstellung der Ergebnisse am 24. September so: „Wenn keine Eigenmittel empfohlen werden, hört der Prozess bereits dort auf.“ Bis zum neuen Schreiben ist die bisherige Empfehlung allerdings weiter einzuhalten, und kommt doch eine Empfehlung, setzt die BaFin das Institut nach der Mitteilung bis zum 30. November in Kenntnis.

Die Anzeige im Erhebungsbogen hat eine Grenze, die die Mitteilung selbst benennt. Sie prüft nur, ob die Schwelle unterschritten wird, nicht die Verrechnung mit dem Kapitalerhaltungspuffer, weil der Kalibrierungsfaktor zu Beginn des Stresstests noch nicht feststeht. Ein Institut kann deshalb im Erhebungsbogen eine Empfehlung angezeigt bekommen und am Ende doch bei netto null landen, dann mit Schreiben. Nach den Angaben der Aufsicht betrifft das 129 Institute. Gegen den naheliegenden Einwand, dass ein Institut seine eigene Empfehlung damit selbst ausrechnet, hat die Aufsicht vorgesorgt: Die Ausfüllhinweise der Bundesbank stellen die Anzeige unter den Vorbehalt der „aufsichtlichen Datenqualitätssicherung sowie diskretionärer Einzelfallentscheidungen“, und die Mitteilung kündigt Korrekturen „aufgrund wesentlicher Datenfehler im LSI-Stresstest“ an. Für Fusionen bestimmt die BaFin die Empfehlung wie bisher über eine Gewichtung nach Gesamtrisikobetrag und berücksichtigt dabei die Schwelle, und wo das Institut einer Gruppe keine Empfehlung erhält, empfiehlt sie auch auf Gruppenebene nichts.

Vierzig Prozent beziehen sich auf 616 Institute, nicht auf 1.113

Die Zahl, die von der Pressekonferenz hängen blieb, hat einen Nenner, der in der Pressemitteilung nicht steht. Nikolas Speer sagte in seiner Rede, es erhielten „40 % der Institute, die rechnerisch eine Eigenmittelempfehlung erhalten würden, aber sehr komfortabel kapitalisiert sind“, keine Empfehlung mehr. Die Folie dazu nennt rund 50 Prozent der Institute mit Empfehlung nach alter und rund 30 Prozent nach neuer Methodik, „2 von 5 Instituten mit vorheriger P2G profitieren von dem Schwellenwert“. Die absoluten Zahlen lieferte die Börsen-Zeitung unter Berufung auf die Finanzaufsicht: 498 der 1.113 Teilnehmer liegen unter der Schwelle, nach der Verrechnung mit dem Kapitalerhaltungspuffer weisen 129 davon netto null aus, es bleiben 369. Nach alter Methodik wären es 616 gewesen. 247 von 616 sind 40,1 Prozent, die Angaben passen also zusammen.

369 statt 616INSTITUTE MIT POSITIVER NETTO-EMPFEHLUNGLSI-Stresstest 2026, 1.113 Institute, neue gegen alte MethodikKapitalquoten nach Stress unter TSCR + 500 bp?NEIN · 615Empfehlung nullAnzeige in Zelle J 81,in der Regel kein Schreiben,wirksam ab 01.12.JA · 498 · Formel wie bisher, SchreibenVerzehr × 65 %, minus 250 bp KEP129netto null369netto positivAlte Methodik: 616 Institute mit positiver Netto-Empfehlung, rund 55 Prozent.615 = 1.113 minus 498, eigene Rechnung.
Neue Methodik im LSI-Stresstest 2026: 498 von 1.113 Instituten liegen unter der Schwelle, 369 davon behalten eine positive Netto-Empfehlung, nach alter Methodik wären es 616 gewesen. Die 615 Institute oberhalb der Schwelle sind eine eigene Rechnung aus 1.113 minus 498. Quellen: Börsen-Zeitung, 24.09.2026, nach Angaben der Finanzaufsicht · BaFin/Bundesbank, Folie 22, 24.09.2026.

Aus diesen Zahlen lässt sich ableiten, wer tatsächlich entlastet wird, unter einer Bedingung: Institute unterhalb der Schwelle erhalten nach alter wie neuer Methodik dieselbe Netto-Empfehlung, weil Formel, Faktor und Obergrenze gleich geblieben sind. Dann liegen alle 247 Institute, deren positive Empfehlung entfällt, oberhalb der Schwelle. Die übrigen 368 der 615 Institute oberhalb der Schwelle lagen schon nach alter Methodik netto bei null. Für sie ändert sich vor allem, dass kein Schreiben mehr kommt. Für 247 Institute entfällt eine Empfehlung, deren Höhe die Aufsicht nicht veröffentlicht, und für 498 ändert sich an der Rechnung nichts. Die Aufteilung ist eine eigene Rechnung aus den Angaben der Aufsicht, die BaFin selbst nennt sie nicht.

Nikolas Speers Zusatz „Er stellt kein Institut schlechter, aber viele besser“ hält dieser Rechnung stand, soweit es um die Konstruktion geht. Eine Schwelle vor einer unveränderten Formel kann nur entlasten. Gewiss verschiebt sich das Ergebnis eines einzelnen Hauses trotzdem, denn Nikolas Speer sprach selbst von einer „bewusst verschärften Kalibrierung des Szenarios“, und den Faktor legt die Aufsicht nach jedem Stresstest neu fest. Der Puffer von 500 Basispunkten „kann in zukünftigen Stresstests gegebenenfalls angepasst werden“, heißt es in einer Fußnote der Mitteilung. Wer die Schwelle in der Kapitalplanung als feste Größe behandelt, plant also mit einem Parameter, den die BaFin ausdrücklich offenhält.

Bei Instituten mit solider Kapitalausstattung oder geringen identifizierten Risiken im Stresstest ist der Nutzen relativ gering. Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, BaFin, 24. September 2026

Die EZB stuft bedeutende Banken in Bändern, die sich überlappen

Für die bedeutenden Institute, die die Europäische Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigt, löst die EZB dieselbe Aufgabe anders. Sie arbeitet seit 2021 mit einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt ordnet sie jede Bank nach dem Kapitalverzehr im EU-weiten Stresstest einem von vier Bändern zu, nach der Grafik auf ihrer Website in Stufen von drei Prozentpunkten. Im zweiten Schritt legt sie die Empfehlung innerhalb der Spanne des Bandes fest, „or in exceptional cases outside it“, und berücksichtigt das Risikoprofil und das Jahr, in dem die Kapitalquote ihren Tiefpunkt erreicht. Eine Bank mit acht Prozentpunkten Verzehr landet nach dem Beispiel der EZB im dritten Band und erhält „a Pillar 2 guidance of no more than 2.75%“. Eine Obergrenze gibt es nicht, die Bänder sind seit 2021 unverändert, und im Durchschnitt aller bedeutenden Banken sank die Empfehlung nach der Pressemitteilung vom 18. November 2025 für 2026 von 1,3 auf 1,1 Prozent.

Zwei Unterschiede tragen für die Praxis. Die EZB misst nur den Verzehr, also eine Differenz, und kennt keine veröffentlichte Schwelle auf dem Niveau der Kapitalquote nach Stress. Die BaFin setzt genau diese Niveau-Schwelle vor eine stetige Formel. Und die EZB schreibt über ihre Bänder, jede Spanne überlappe mit den benachbarten, „to avoid cliff effects“. Die EBA-Leitlinien verlangen dasselbe ausdrücklich nur für Bänder, nicht für eine Schwelle wie die der BaFin, ein Regelverstoß liegt also nicht vor. Die Konstruktion der BaFin hat dafür einen anderen Vorzug: Sie ist rechenbar, und jedes Institut sieht sein Ergebnis im eigenen Erhebungsbogen. Auch die niederländische Zentralbank nutzt ihren LSI-Stresstest nach einer Mitteilung vom 7. September als Ausgangspunkt der Empfehlung, eine Schwelle hat sie nicht veröffentlicht.

An der Schwelle entsteht eine Klippe für Institute mit hohem Verzehr

Wer auf dem Trading-Floor Barriere-Optionen gehandelt hat, erkennt die Konstruktion wieder. Oberhalb der Schwelle ist die Empfehlung null, unterhalb setzt sie mit vollem Wert ein, in der Sprache der Derivate ein Knock-in. Bei Barriere-Optionen ist die Stelle direkt an der Barriere die am schwersten abzusichernde im Buch, weil wenige Basispunkte über die volle Auszahlung entscheiden. Für die Empfehlung gilt Ähnliches, allerdings mit einer Einschränkung, die die Klippe stark entschärft: Ein Sprung entsteht nur für Institute, deren Kapitalverzehr über den rund 3,85 Prozentpunkten liegt, ab denen netto überhaupt etwas übrig bleibt. Wer moderat verliert und knapp unter die Schwelle fällt, landet trotzdem bei null. Für ein Haus mit sechs Prozentpunkten Verzehr wären es nach dem Rechenbeispiel des Genossenschaftsverbands Bayern dagegen 1,4 Prozent, ausgelöst durch wenige Basispunkte Abstand zur Schwelle.

In den ausgewerteten Stellungnahmen und Berichten hat bislang niemand diese Klippe kritisiert, auch nicht die Deutsche Kreditwirtschaft. Sie, für die der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am 24. September sprach, kommentierte die neue Methodik nicht, sie bat die Aufsicht bei der Festlegung der Empfehlungen um „Bedacht“, „um die Kreditvergabemöglichkeiten nicht ohne Notwendigkeit zu beeinträchtigen“, und forderte die Rücknahme des antizyklischen Puffers und des Puffers für Wohnimmobilien. Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des BVR, nannte den geringeren Erhebungsumfang einen „wichtigen Entlastungsschritt“ und fügte hinzu, der „Erhebungs- und Umsetzungsaufwand für die Institute“ bleibe „weiterhin hoch“. Die Klippe ist deshalb eine Lesart dieses Artikels, als Branchenposition findet sie sich in den ausgewerteten Quellen nicht. Sie ist für die Kapitalplanung trotzdem relevant, denn wer im Stress knapp über der Schwelle liegt, hat einen Grund, den Abstand zu halten, der über die Höhe einer möglichen Empfehlung hinausgeht.

Ein zweiter Einwand betrifft den Takt. Die Empfehlung ist nicht bindend, und § 6d (4) KWG stellt klar, dass ein Institut, das sie nicht voll abdeckt, keinen Ausschüttungsbeschränkungen unterliegt, solange es Anforderungen und Puffer erfüllt. Die Börsen-Zeitung schrieb dazu treffend, die Aufsicht erwarte dennoch, „sich an die Empfehlungen zu halten“. Wer 2026 knapp über der Schwelle liegt und 2028 knapp darunter, bekommt die volle Empfehlung zurück, gerechnet mit einem Faktor, den die BaFin bis dahin neu festlegt. Die Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. August 2028 und soll danach voraussichtlich in ein Rundschreiben überführt werden, wenn sich die Praxis verstetigt, die neuen SREP-Leitlinien der EBA, die ab dem 1. Januar 2027 gelten, ändern an der Logik der Empfehlung wenig.

Die Entlastung trifft 247 Institute, ihre Höhe bleibt unbeziffert

Im Interview, das die BaFin zum Stresstest selbst veröffentlicht hat, stellte die Redaktion Nikolas Speer die naheliegende Frage: „Das klingt nicht nach dem ganz großen Entbürokratisierungs-Wurf.“ Nikolas Speer antwortete mit dem Erhebungsaufwand, die größte Entlastung sei, dass die Zahl der Datenpunkte drastisch reduziert worden sei, für alle Institute um bis zu einem Drittel. Das ist eine ehrliche Gewichtung. Die neue Methodik der Empfehlung spart Schreiben und für 247 Institute eine Empfehlung, die vorher in der Kapitalplanung stand. Was das in Euro bedeutet, hat in den ausgewerteten Quellen weder die Aufsicht noch ein Verband noch die Fachpresse beziffert, und die Höhe der wegfallenden Empfehlungen ist nicht veröffentlicht.

Zugleich hat die Aufsicht im selben Termin zur Vorsicht gemahnt. Michael Theurer, für die Bankenaufsicht zuständiges Vorstandsmitglied der Bundesbank, verwies darauf, dass die Institute einen Anstieg der Gesamtkapitalrentabilität von 0,43 Prozent auf 0,64 Prozent bis 2028 planen, während jedes fünfte Institut mit einer fallenden harten Kernkapitalquote rechnet. Nach der Pressemitteilung könnten im Stressszenario mehrere Dutzend Institute ihre Kapitalanforderungen nicht mehr einhalten, weniger als 2024, aber genug, um die Schwelle nicht als Freibrief zu lesen. Die neue Methodik belohnt Institute, die nach dem Stress noch komfortabel kapitalisiert sind, und das ist eine vernünftige Prioritätensetzung der Aufsicht. Für 368 Institute ändert sie vor allem den Briefkasten, für die 498 unter der Schwelle weder Rechnung noch Schreiben.

Handlungsempfehlungen

1. Den Abstand zur Schwelle als eigene Kennzahl führen

Die Kapitalquoten nach Stress gegen TSCR plus 500 Basispunkte für Gesamt-, Kern- und hartes Kernkapital rechnen, dazu den eigenen Kapitalverzehr gegen die rund 3,85 Prozentpunkte, ab denen netto eine Empfehlung bleibt. Beide Abstände gehören in die Kapitalplanung, weil sie bestimmen, ob das Institut an der Klippe steht oder weit davon entfernt ist.

2. Die Anzeige in Zelle J 81 im nächsten Stresstest gegenrechnen

Die indikative Anzeige steht unter dem Vorbehalt der Datenqualitätssicherung und der Einzelfallentscheidung. Wer knapp über der Schwelle liegt, sollte im nächsten Stresstest die Eingangsgrößen, insbesondere die TSCR aus dem letzten SREP-Bescheid bis zum 29. Mai, vor der Abgabe prüfen, damit eine spätere Korrektur nicht erst im November auffällt.

3. Bis zum 30. November mit der bisherigen Empfehlung planen

Eine Null aus dem Erhebungsbogen wirkt erst ab dem 1. Dezember, und bis zum neuen Schreiben ist die bisherige Empfehlung weiter einzuhalten. Ausschüttungs- und Kapitalplanung für das Jahresende sollten diesen Termin berücksichtigen, statt die Entlastung vorzuziehen.

4. Faktor und Schwelle als Variablen behandeln

Der Kalibrierungsfaktor von 65 Prozent gilt für 2026 und wird nach jedem Stresstest neu festgelegt, der Puffer von 500 Basispunkten kann nach der Mitteilung angepasst werden. Mehrjährige Kapitalplanungen sollten eine Sensitivität für beide Größen enthalten, gerade für Institute, die 2026 nur knapp über der Schwelle lagen.

Timeline: Vom Stresstest zur Null im Erhebungsbogen
Von der Ankündigung im März bis zum Ende der Aufsichtsmitteilung 2028
30. März 2026
BaFin kündigt die Schwelle an
Beitrag zum LSI-Stresstest 2026 mit der Grenze TSCR plus 500 Basispunkte und der indikativen Anzeige im Erhebungsbogen.
26. Juni 2026
EBA veröffentlicht neue SREP-Leitlinien
EBA/GL/2026/06 ersetzt ab 2027 die Fassung von 2022, die Logik der Empfehlung bleibt weitgehend gleich.
24. September 2026
Ergebnisse des LSI-Stresstests
1.113 Teilnehmer, harte Kernkapitalquote im Stress 14,6 Prozent, Empfänger einer Empfehlung von rund 50 auf rund 30 Prozent.
8. Oktober 2026
Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA)
Methodik, Formel, Faktor 65 Prozent und Mitteilungsweg werden festgeschrieben.
30. November 2026
Frist für abweichende Mitteilungen
Erhält ein Institut trotz angezeigter Null eine Empfehlung, informiert die BaFin bis zu diesem Tag.
1. Dezember 2026
Die Null wird wirksam
Die indikative Empfehlung von null aus dem Erhebungsbogen gilt, in der Regel ohne Schreiben.
1. Januar 2027
Neue EBA-Leitlinien gelten
Die Aufsichtsmitteilung verweist bis Ende 2026 auf die alte, danach auf die neue Fassung.
30. August 2028
Ende der Aufsichtsmitteilung
Verstetigt sich die Praxis, will die BaFin sie in ein Rundschreiben überführen.

Begriffserklärung

Begriffe

Eigenmittelempfehlung (EME, P2G): Kapital, das die Aufsicht nach § 6d (1) KWG zusätzlich zu allen verbindlichen Anforderungen und Puffern erwartet, nicht bindend und ohne Ausschüttungsfolgen

TSCR: Total SREP Capital Requirements, die Summe aus Mindestanforderung der Säule 1 und institutsspezifischem Zuschlag der Säule 2, ohne Puffer

Kapitalverzehr: Abstand zwischen der Kapitalquote zum Start des Stresstests und dem schlechtesten Jahr im adversen Szenario

Kapitalerhaltungspuffer (KEP): Puffer aus hartem Kernkapital von 2,5 Prozent des Gesamtrisikobetrags nach § 10c (1) KWG

LSI: Less Significant Institutions, weniger bedeutende Institute unter direkter Aufsicht von BaFin und Bundesbank