Am 7. Juli 2026 hat die Bank of England (BoE) im Financial Stability Report ein Paket zur Reform der Verschuldungsquote vorgelegt. Die Schlagzeilen lauteten, die Aufsicht lockere die Kapitalanforderungen. Das trifft die Richtung, verfehlt aber die Mechanik. Vorgeschlagen wird ein Umbau: Ein Teil eines bislang starren Mindestwerts wird in einen Puffer überführt, den eine Bank im Stress tatsächlich aufbrauchen darf. Und vorgeschlagen heißt vorgeschlagen. Für den Kern des Pakets gibt es nicht einmal einen Konsultationstermin.
Für die Kapitalplanung eines Instituts ist der Unterschied zwischen Senkung und Umbau erheblich. Eine Senkung schafft dauerhaft freies Kapital. Ein Umbau schafft Kapital, das im Normalbetrieb weiterhin gebunden ist, in der Krise aber verwendet werden darf. Beides erhöht den Handlungsspielraum, aber zu völlig verschiedenen Zeitpunkten und mit verschiedenen Signalwirkungen gegenüber Investoren.
Was: Vorschlag zum Umbau der britischen Leverage-Ratio-Anforderungen, veröffentlicht im Financial Stability Report
Wann: 7. Juli 2026; Entscheidung des Financial Policy Committee zur Vorlage des Vorschlags am 26. Juni 2026
Kern: Minimum 3,25 auf 3,00 Prozent, neuer freisetzbarer Puffer von 25 Basispunkten in hartem Kernkapital
Gegenläufig: Der zyklische Leverage-Puffer entfällt, die Zusatzanforderung für systemische Institute steigt von 35 auf 50 Prozent
Status: Vorschlag. Für den O-SII-Puffer ist eine Konsultation im zweiten Halbjahr 2026 angekündigt, für das Leverage-Paket nicht
Was die Bank of England vorgeschlagen hat
Die britische Verschuldungsquote, im Fachjargon Leverage Ratio, setzt das Kernkapital einer Bank ins Verhältnis zu ihren ungewichteten Aktiva. Sie ist bewusst risikoblind konstruiert, als Rückfallebene für den Fall, dass die Risikogewichte der regulären Kapitalanforderung falsch kalibriert sind. Die Lehre stammt aus 2008. Bislang mussten britische Institute ein Minimum von 3,25 Prozent der Leverage Exposure Measure einhalten, wobei Zentralbankreserven herausgerechnet werden.
Der Vorschlag zerlegt diesen Wert. Das Minimum sinkt auf 3,00 Prozent. Darüber liegt neu ein „general leverage ratio buffer" von 25 Basispunkten, zu erfüllen mit hartem Kernkapital und im Stress bis auf null absenkbar. Zwei weitere Stellschrauben wirken gegeneinander: Der zyklische Leverage-Puffer (Countercyclical Leverage Buffer, CCLB) entfällt vollständig. Die Zusatzanforderung für systemrelevante Institute, der Additional Leverage Ratio Buffer (ALRB), steigt dagegen von 35 auf 50 Prozent der risikogewichteten Systempuffer und erreicht damit erst den internationalen Standard.
Über alle großen britischen Banken hinweg beziffert die Bank of England die Nettowirkung auf rund 20 Basispunkte weniger Leverage-Anforderung. Diese Zahl ist genauer zu lesen, als sie zitiert wird: Sie berücksichtigt sowohl die regulatorische Anforderung als auch das Kapital, das eine Bank benötigt, um im Kapital-Stresstest über der Hürde zu bleiben. Die Hürde selbst wird parallel angepasst, damit die Reform nicht durch die Hintertür zur Verschärfung wird.
Warum Banken ihre Puffer nicht anfassen
Ein Kapitalpuffer, den niemand benutzt, ist ökonomisch dasselbe wie ein Minimum. In der Praxis zögern Institute, ihre Puffer in Stressphasen aufzubrauchen, und die Gründe sind nur zum Teil regulatorischer Natur.
Regulatorisch wirken automatische Ausschüttungsbeschränkungen. Unterschreitet eine Bank ihre kombinierte Pufferanforderung, greift der Maximum Distributable Amount (MDA), der Dividenden, Boni und die Kupons auf zusätzliches Kernkapital begrenzt. Diese Schwelle wirkt wie eine Klippe. Hinzu kommt Unsicherheit darüber, in welchem Tempo ein aufgebrauchter Puffer wieder aufzufüllen ist.
Nicht-regulatorisch wirkt der Markt. Investoren und Analysten erwarten einen Abstand zur Anforderung, Ratingagenturen bewerten ihn, der Vergleich mit Wettbewerbern diszipliniert. Eine Bank, die als erste ihren Puffer angreift, sendet ein Signal, das sie nicht senden will.
Dass die Freisetzung wirkt, hat die Bank of England empirisch untersucht. Eine Studie ihrer eigenen Ökonomen zur Pandemie kommt zu dem Ergebnis, dass Banken, deren Anforderungen durch die Freigabe des antizyklischen Kapitalpuffers am stärksten sanken, ihre Kreditkonditionen weniger verschärften und seltener zu defensiven Bilanzmaßnahmen griffen. Die Freisetzbarkeit ist damit kein theoretisches Konstrukt.
Ein wichtiger Vorbehalt: Belegt ist für den neuen 25-Basispunkte-Puffer bislang nur, dass er im Stress bis auf null abgesenkt werden kann. Ob er auch von den automatischen Ausschüttungsbeschränkungen ausgenommen wird, ist im veröffentlichten Material nicht gesagt. Diese Eigenschaft beschreibt die Bank of England für die langfristige Vision eines einzigen, zusammengefassten Puffers, nicht für den jetzt vorgeschlagenen. Wer die Reform in seiner Ausschüttungsplanung abbildet, sollte diesen Punkt nicht vorwegnehmen.
Der zweite Puffer, den kaum jemand erwähnt
Parallel zur Leverage-Reform hat die Prudential Regulation Authority (PRA) klargestellt, dass sie den Puffer für andere systemrelevante Institute, den O-SII-Puffer, im Fall systemischen Stresses freisetzen und bis auf null setzen kann. Sie stützt sich dabei auf bestehende Ermessensbefugnisse, es braucht also kein neues Regelwerk. Für die betroffenen britischen Institute liegen die Sätze zwischen 1,0 Prozent (unter anderem HSBC, Barclays, Santander UK, Nationwide) und 2,0 Prozent bei Lloyds.
Dieser Schritt ist der leiseste und praktisch relevanteste des Pakets. Bis dahin galt der antizyklische Kapitalpuffer als das Standardinstrument, das die Aufsicht in der Krise freigibt. Er steht derzeit bei 2,0 Prozent, seiner neutralen Einstellung. Der O-SII-Puffer war dagegen faktisch fest verbaut. Kommt er als freisetzbare Masse hinzu, wächst der Vorrat, den die Aufsicht in einer Rezession aktivieren kann, erheblich. Und im Unterschied zur Leverage-Reform ist für diesen Teil eine Konsultation im zweiten Halbjahr 2026 fest angekündigt.
Die Gilt-Frage, die nicht im Paket steht
In der Berichterstattung vermischt sich das Paket mit einer Forderung, die nicht darin enthalten ist. Britische Banken, allen voran Barclays, verlangen seit Längerem, unbelastete Staatsanleihen vollständig aus der Leverage Exposure Measure herauszunehmen. Barclays beziffert den Effekt auf bis zu 150 Milliarden Pfund zusätzliche Nachfrage nach Gilts, eine um ein Fünftel Prozentpunkt niedrigere Rendite und 2,5 Milliarden Pfund jährliche Zinsersparnis für den Staat. Lloyds hält 30 Milliarden Pfund zusätzliche Nachfrage und mindestens eine Milliarde Pfund Zinsersparnis für realistisch.
Diese Zahlen stammen von den Banken, die von der Änderung profitieren würden. Die Bank of England hat sich zu der Forderung bis heute nicht positioniert. Sam Woods, bis zum 30. Juni 2026 Deputy Governor for Prudential Regulation und damit der zuständige Regulator, nannte eine vollständige Freistellung im Oktober 2025 „a profound – and highly risky – change". Sein Argument folgt der Konstruktionslogik der Kennzahl: Wer Staatsanleihen aus einer bewusst risikoblinden Rückfallebene herausnimmt, führt genau die Risikogewichtung wieder ein, gegen deren Fehlkalibrierung die Kennzahl absichern soll.
Die Gilt-Frage erklärt zugleich, warum das Leverage-Paket keinen Konsultationstermin hat. Das Financial Policy Committee (FPC) will erst seine Arbeit zur Widerstandsfähigkeit des Gilt-Repo-Marktes einbeziehen. Im Protokoll seiner Sitzung vom 26. Juni 2026 sorgen sich einzelne Mitglieder ausdrücklich vor einem „unwanted increase in market-based leverage" mit Folgen für die Kernmärkte des Vereinigten Königreichs. Eine förmliche Gegenstimme gab es nicht, die Mehrheit hält den Nutzen für größer als die Kosten. Die Bedenken stehen dennoch im Protokoll, und sie sind das Gate.
Die Gegenposition
Der prononcierteste Kritiker ist David Aikman, Direktor am National Institute of Economic and Social Research und zuvor selbst bei der Bank of England an der Konstruktion des Regelwerks beteiligt. Wenn die Leverage Ratio für Banken bindend wird, obwohl es die risikogewichtete Anforderung nicht ist, dann liegt der Fehler nach seiner Auffassung in den Risikogewichten. Laut Aikman ist die Kennzahl inzwischen für drei der sieben größten britischen Banken die bindende Restriktion. Diese Zahl ist seine Einschätzung, keine von der Aufsicht veröffentlichte Statistik.
Sein Bild dazu, gegenüber Reuters: „The answer isn't to take the batteries out of the fire alarm, but to investigate what's going on, figure out which risk weights have fallen too far and recalibrate those risk weights."
Der Einwand trifft einen realen Zielkonflikt. Die Bank of England veröffentlicht ihre Reform in demselben Bericht, in dem sie insgesamt vor wachsenden Risiken für die Finanzstabilität warnt. Ob eine Lockerung der Anforderung in diesem Umfeld das richtige Signal ist, lässt sich mit guten Gründen bezweifeln.
Handlungsempfehlungen für die operative Praxis
Für Institute mit britischem Geschäft und für kontinentale Häuser, die die Divergenz der Regelwerke beobachten, ergeben sich vier Handlungsfelder.
Sofort: Für das Leverage-Paket existiert kein Konsultationstermin, sondern ein Gate: die Analyse zum Gilt-Repo-Markt bis zum Q3-Treffen des Financial Policy Committee. Kapitalpläne, die die 20 Basispunkte bereits vereinnahmen, unterstellen einen Beschluss, den es nicht gibt.
Vor der nächsten Planungsrunde: Ob die Leverage Ratio oder die risikogewichtete Anforderung bindet, hängt am Anteil niedrig gewichteter Aktiva. Häuser mit Hypotheken- und Retail-Schwerpunkt stoßen früher an die Verschuldungsquote. Wer das nicht je Geschäftsfeld ausrechnet, optimiert die falsche Kennzahl.
In der Ausschüttungsplanung: Belegt ist die Freisetzbarkeit bis auf null. Eine Ausnahme von den automatischen Ausschüttungsbeschränkungen ist für den neuen Puffer nicht bestätigt, sondern nur für die langfristige Zielarchitektur beschrieben. Bis zur Konsultation gehört dieser Punkt als offene Annahme in die Dokumentation, nicht als Fakt in das Modell.
Strategisch: Die EU verlangt ein Leverage-Minimum von 3 Prozent plus für global systemrelevante Institute einen Puffer in Höhe der Hälfte des risikobasierten G-SII-Puffers. Mit der ALRB-Anhebung nähert sich das Vereinigte Königreich diesem Standard an, während sein Minimum mit 3,00 Prozent nahezu auf EU-Niveau liegt. Für Häuser mit Einheiten in beiden Regimen wird die Standortfrage rechenbar.
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