116.000 Datenpunkte je Institut und Stichtag, mehr als 740 abzugebende Statements – das war der Reporting-Stand der europäischen Banken zum Jahresende 2024, gemessen an den Zahlen, die José Luis Escrivá, Gouverneur der Banco de España, im November 2025 öffentlich gemacht hat. Am 10. April 2026 hat die European Banking Authority (EBA) ein Konsultationspapier veröffentlicht, das diese Datenmenge um rund 50 Prozent reduzieren soll: das Consultation Paper EBA/CP/2026/07 zur Überarbeitung der Implementing Technical Standards (ITS) für aufsichtliches Meldewesen. Public Hearing am 5. Mai, Kommentierungsfrist bis 10. Juli, erste Anwendung zum Stichtag 30. September 2027 – die Eckpunkte stehen.

Die Schlagzeile klingt wie eine längst überfällige Entlastung: weniger Datenpunkte, weniger Aufwand, weniger Bürokratie. Doch wer das Konsultationspapier liest, erkennt schnell, dass „minus 50 Prozent" nicht das ist, was am Ende auf dem Schreibtisch der Reporting-Funktionen ankommt. Im selben Paket integriert die EBA die neuen Anforderungen aus International Financial Reporting Standard 18 (IFRS 18), aus der prudentiellen Berücksichtigung von Environmental, Social and Governance (ESG)-Risiken und aus dem überarbeiteten Marktrisikorahmen unter dem Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Was die EBA als Vereinfachung verkauft, ist in Wahrheit eine Zwei-Seiten-Medaille: erhebliche Streichung etablierter Datenpunkte – und gleichzeitige Hinzunahme neuer Reporting-Bereiche, deren operative Last in vielen Instituten noch nicht ankalkuliert ist.

In Kürze

Was: Konsultation EBA/CP/2026/07 zur Überarbeitung der ITS für aufsichtliches Meldewesen unter der Capital Requirements Regulation (CRR)

Veröffentlicht: 10. April 2026, modulare Struktur mit neun Themenmodulen

Reduktion: Rund 50 Prozent der Datenpunkte im EU-harmonisierten Reporting

Hinzunahme: IFRS 18, ESG-Reporting, FRTB-Marktrisiko, Integration des EU-weiten Stress-Test-Reportings

Public Hearing: 5. Mai 2026 (Registrierungsfrist 28. April 2026)

Fristen: 10. Mai 2026 für IFRS-18-Anteil, 10. Juli 2026 für alle übrigen Module

Erstes Reporting: Stichtag 30. September 2027

Was die EBA tatsächlich vorschlägt

Modulare Struktur statt monolithischer Reform

Das Konsultationspapier ist bewusst modular aufgebaut. Statt einer großen, schwer steuerbaren Gesamtreform legt die EBA neun thematische Module vor, die separat kommentiert werden können: Liquidität und Asset Encumbrance, Financial Reporting (FINREP), operationelle Risikoverluste, Integration des EU-weiten Stress-Test-Reportings, Marktrisiko und FRTB, Common Reporting (COREP) zu Eigenmitteln, ESG-Reporting, Angleichung an Pillar-3-Disclosures für Small and Non-Complex Institutions (SNCIs) sowie eine Sammlung weiterer zielgerichteter Anpassungen. Diese Architektur ist mehr als ein Formalismus: Sie ermöglicht es den Instituten, mit unterschiedlicher Expertise und Priorität zu reagieren – die Treasury-Funktion auf das Liquiditätsmodul, das Marktrisiko-Team auf das FRTB-Modul, die Finanzfunktion auf FINREP und IFRS 18.

EBA-Chair François-Louis Michaud begründet den Ansatz in der Pressemitteilung mit einer Formulierung, die sich Aufseher und Industrie zur Hälfte teilen: „Der neue Ansatz reduziert unnötige Belastungen, während er Qualität und Relevanz der Informationen erhält, die Aufseher benötigen. Er sollte zudem den Datenaustausch und ein integrierteres Reporting in Europa erleichtern." Hinter der diplomatischen Formel verbirgt sich ein Strukturversprechen: Die EBA will den Übergang von einer Logik der granularen Einzelmeldung zu einer Logik der einmaligen, mehrfach nutzbaren Datenbasis schaffen. Statt dass Aufseher, Makroprudentialgremien und Resolution-Behörden parallel ähnliche, aber nicht identische Datensätze anfordern, soll perspektivisch ein integrierter Datenraum entstehen.

Der schärfste Hebel: Streichung redundanter Datenpunkte

Konkret streicht die EBA Datenpunkte, deren aufsichtlicher Mehrwert über die Jahre deutlich hinter dem Aufwand für ihre Erhebung zurückgeblieben ist. In FINREP betrifft das eine Vielzahl von Aufgliederungen, deren Steuerungsrelevanz aus Sicht des Single Supervisory Mechanism (SSM) gering geworden ist. In COREP sollen Doppelmeldungen entfallen, die durch die Überlagerung mehrerer Reporting-Generationen entstanden sind. Hinzu kommt eine strukturelle Vereinfachung: Banken-Gruppen sollen viele Reportings künftig nur noch auf höchster EU-Konsolidierungsebene liefern, nicht mehr auf jeder Sub-Konsolidierungsstufe.

Die Integration des EU-weiten Stress-Test-Reportings in das reguläre Meldewesen verdient besondere Aufmerksamkeit. Bislang wurden die Stresstest-Daten als Ad-hoc-Anforderung ein- bis zweimal jährlich abgerufen – mit eigenen Templates, eigenen Validierungsregeln und einer parallelen Datenaufbereitung in vielen Instituten. Die EBA verspricht, dass diese parallele Datenfabrik aufgelöst wird: Stresstest-relevante Datenpunkte werden Bestandteil des regulären Reportings, die jährliche Sondererhebung entfällt. Wenn das gelingt, ist es einer der größten operativen Effizienzgewinne der Reform – nicht durch Streichung, sondern durch Konsolidierung.

Less information, but of higher quality, would mean more efficient supervision and a lower burden for institutions. José Luis Escrivá, Gouverneur Banco de España, BIS-Rede November 2025

Die andere Seite: Was hinzukommt

IFRS 18: Eine Frist innerhalb der Frist

Wer das Konsultationspapier nur überfliegt, übersieht leicht, dass es im IFRS-18-Modul eine eigene, deutlich frühere Frist gibt: 10. Mai 2026 statt 10. Juli. Der Hintergrund ist ein zeitlicher Sachzwang. IFRS 18 – „Presentation and Disclosure in Financial Statements" – wird ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Die EBA muss die Anpassungen in FINREP für IFRS 18 zeitnah finalisieren, damit Banken die geänderten Templates in ihre IFRS-18-Implementierungsprojekte einbauen können. Die enge Frist im IFRS-18-Modul bedeutet operative Notwendigkeit, nicht regulatorische Willkür – aber sie zwingt die Finanzfunktion, dieses Modul mit hoher Priorität und vor den anderen Modulen zu bearbeiten.

Inhaltlich bringt IFRS 18 für FINREP-Reporter zwei Hauptbereiche: die neue Strukturierung der Gewinn- und Verlustrechnung mit verpflichtenden Subtotal-Kategorien und die Disclosure von Management-defined Performance Measures (MPMs). Beides muss in FINREP-Templates abgebildet werden, was eine nicht-triviale Anpassung der Reporting-Architektur erfordert. Wer hier den Konsultations-Hebel nicht zieht, akzeptiert die EBA-Auslegung und muss damit leben.

ESG-Reporting: Vom Anhang zur Pflichtinformation

Das ESG-Modul integriert die prudentielle Behandlung von Klima- und Umweltrisiken in das Standard-Reporting. Die EBA folgt damit einer Linie, die der SSM bereits in den Aufsichtsprioritäten 2026–2028 vorgezeichnet hat: ESG-Risiken sind keine Sonderagenda mehr, sondern Bestandteil der prudentiellen Aufsicht. Für viele Institute, die ESG-Daten bislang in separaten Datenflüssen verarbeitet haben, bedeutet das eine grundsätzliche Architektur-Frage: Werden ESG-Daten künftig im Kern-Reporting-Datenmodell geführt, oder bleibt es bei einer separaten ESG-Datenfabrik mit Schnittstelle zum Reporting?

Die ESG-Daten in EBA/CP/2026/07 sind nicht mit der Sustainability-Reporting-Welle aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu verwechseln. Es geht hier um aufsichtliches ESG-Reporting unter Artikel 430 der CRR – also um Daten, die der prudentiellen Risikomessung und -überwachung dienen, nicht um Sustainability-Berichterstattung gegenüber Investoren. Die zwei Reporting-Welten überlappen sich datenseitig, sind aber regulatorisch und methodisch voneinander getrennt. Wer das nicht sauber abgrenzt, riskiert teure Doppelarbeit.

FRTB: Marktrisiko-Reporting für eine neue Welt

Das FRTB-Modul reflektiert den Übergang zum überarbeiteten Marktrisikorahmen unter der CRR3. Die neuen Templates müssen den Internal Models Approach (IMA) und den Standardised Approach (SA) in der überarbeiteten Form abbilden. Für Banken mit erheblichen Handelsbüchern ist das die operativ relevanteste Hinzunahme im gesamten Konsultationspapier – die Anforderungen sind quantitativ und methodisch anspruchsvoll, die Ableitung aus den FRTB-Modellen erfordert Datenflüsse, die in vielen Instituten noch nicht in Reporting-Qualität bestehen.

Vereinfachung oder Deregulierung? Die Sicht der Aufsicht

Escrivás zwei Sätze und ihr Subtext

José Luis Escrivá hat in seiner BIS-Rede „Regulatory and supervisory simplification" vom 25. November 2025 das, was die EBA jetzt umsetzt, vorgezeichnet – aber er hat es mit einer Bedingung verknüpft. Der erste seiner zentralen Sätze nennt die Datenmenge: 740 Statements, 116.000 Datenpunkte je Institut und Stichtag, davon zwei Drittel unter den europäischen FINREP- und COREP-Standards. Hinzu kommen Ad-hoc-Anforderungen, die dort gestellt werden, wo die Standardberichte Lücken lassen. Der zweite Satz ist der entscheidende: „Weniger Informationen, aber höherer Qualität, würden eine effizientere Aufsicht und eine geringere Belastung für die Institute bedeuten." Das ist nicht dasselbe wie „minus 50 Prozent Datenpunkte". Es ist eine qualitative Aussage, die die quantitative Reduktion mit einer Bedingung versieht.

Escrivá fügt einen weiteren Satz an, der bei der Lektüre des EBA-Papiers nicht vergessen werden sollte: „Vereinfachung bedeutet nicht Deregulierung oder eine Schwächung des Sektors. Im Gegenteil, es geht darum, einen einfacheren, stabileren und vorhersehbareren Rahmen zu bauen." Diese rhetorische Konstruktion kursiert in den Aufsichtsdokumenten der vergangenen Monate auffallend häufig – ein Hinweis darauf, dass die Verwechslung zwischen Vereinfachung und Deregulierung im Markt verbreitet ist und aktiv adressiert werden muss.

Die Grenze zwischen Vereinfachung und Wirksamkeitsverlust

Die intellektuell interessante Frage des Konsultationspapiers ist nicht, ob 50 Prozent zu viel oder zu wenig sind. Es ist die Frage, an welcher Stelle der Übergang von Vereinfachung zu Wirksamkeitsverlust verläuft. Escrivá selbst nennt einen Maßstab: „Das wachsende Level-2- und Level-3-Regelwerk verursacht nicht nur hohe Kosten für die Institute – es kann sogar die Aufsichtswirksamkeit aushöhlen." Übersetzt: Eine zu detaillierte Reporting-Pflicht produziert irgendwann mehr Rauschen als Signal, und Aufsicht wird ineffektiv. Das EBA-Papier akzeptiert diese Logik – es streicht im Wesentlichen die Datenpunkte, deren Signal-Rausch-Verhältnis aus Sicht der Aufseher unter eine kritische Schwelle gefallen ist.

Damit ist auch klar, was das Papier nicht ist: ein Geschenk an die Industrie. Wer Datenpunkte streicht, die Aufseher selbst als wenig hilfreich empfinden, gewinnt operative Erleichterung in eingegrenzten Bereichen. Wer dagegen darauf hofft, dass die zentralen Risikoindikatoren – etwa zu Liquidität, Eigenmitteln oder Kreditrisikomodellen – substanziell entlastet werden, wird enttäuscht. In den Kernbereichen der prudentiellen Aufsicht bleibt die Datenanforderung dicht.

Die Industrie-Position: EBF zwischen Zustimmung und Subtext

Inhaltliche Zustimmung mit semantischem Vorbehalt

Eine direkte Stellungnahme der European Banking Federation (EBF) zu EBA/CP/2026/07 lag bis Ende April 2026 noch nicht vor – die Konsultationsfrist läuft bis Juli, und die Verbände nutzen die Zeit für interne Konsultation mit ihren Mitgliedsbanken. Doch die Position des EBF ist über ihre Antwort auf die parallel laufende EU-Kommissions-Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors vom 19. April 2026 deutlich geworden. Der EBF unterstützt explizit „die Reduktion kumulativer regulatorischer und Reporting-Belastungen durch Eliminierung von Duplizierungen und unverhältnismäßigen Anforderungen, im Einklang mit der Vereinfachungsagenda".

Bemerkenswert ist eine zweite EBF-Position, die das EBA-Narrativ inhaltlich ergänzt und semantisch in Frage stellt: „Ein Punkt ist ‚Vereinfachung ohne Deregulierung'. EU-Regulierung ist massiv und extrem komplex. Bestimmte Teile sind effektiv und nützlich, andere dupliziert, mühsam und ineffizient. Gesetzgeber sollten die effektiven Teile bewahren, aber nicht zögern, die unnötigen zu reformieren oder rückgängig zu machen, insbesondere Gold-Plating." Damit bezieht der EBF eine Position, die Escrivá rhetorisch ausschließt: Die Industrie hält Deregulierung in klar abgegrenzten Bereichen für wünschenswert. Das ist kein Widerspruch zur EBA, aber ein Spannungsfeld – und es zeigt, dass die Konsultation nicht nur eine technische, sondern eine normative Auseinandersetzung über das richtige Maß an aufsichtlicher Datenanforderung ist.

Deutsche Verbände: Kein öffentliches Signal bisher

Vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) und vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) lag bis Ende April 2026 keine öffentliche Stellungnahme zu EBA/CP/2026/07 vor. Das ist nicht ungewöhnlich – die Verbände kalibrieren ihre Position typischerweise erst nach interner Mitgliederkonsultation. Für deutsche Institute bedeutet das aber, dass die Verbandsschienen jetzt aktiv genutzt werden müssen: Wer eigene Anliegen in die EBF- oder BdB-Stellungnahme einbringen will, muss das im Mai über die Verbandskanäle adressieren.

Was das für deutsche Banken konkret bedeutet

Die Netto-Entlastung hängt vom Portfolio ab

Die Schlagzeile „minus 50 Prozent Datenpunkte" verschleiert eine wichtige Tatsache: Die Reduktion ist nicht gleichmäßig über die Institute verteilt. Banken mit großen Handelsbüchern werden im Marktrisiko-Reporting durch FRTB zusätzliche Last erfahren, die die Streichungen in anderen Modulen teilweise oder vollständig kompensieren kann. Banken mit komplexen ESG-Exposures – etwa im Energie- und Transportsektor – tragen die Hauptlast der ESG-Modul-Hinzunahme. Kleinere und nicht-komplexe Institute (SNCIs) profitieren überproportional, weil das Konsultationspapier die Pillar-3-Disclosure-Anforderungen für sie deutlich vereinfacht und SNCIs zudem auf höchster EU-Ebene konsolidieren dürfen.

Konsequenz: Eine pauschale Aussage zur Netto-Entlastung lässt sich für den deutschen Markt nicht machen. Jedes Institut muss eine eigene Modul-für-Modul-Analyse durchführen – welche Datenpunkte aus welchem Modul fallen weg, welche kommen hinzu, wie verändert sich der Aggregat-Aufwand. Diese Analyse ist nicht nur eine Reporting-Übung; sie ist die Grundlage für eine substantiierte Konsultations-Antwort, die mehr ist als eine zustimmende Floskel.

Reporting-Architektur: Die zweite Welle der Modernisierung

Die größere strategische Frage hinter dem Konsultationspapier ist, ob deutsche Banken bei der Gelegenheit ihre Reporting-Architektur modernisieren. Viele Institute betreiben heute eine über Jahre gewachsene Reporting-Landschaft mit fragmentierten Datenflüssen, manuellen Übergaben zwischen Front-Office, Risiko, Treasury und Finance sowie einer hohen Abhängigkeit von Excel-basierten Reconciliations. Die Streichung redundanter Datenpunkte allein verbessert diese Architektur nicht. Die Integration des Stresstest-Reportings, die ESG-Module und die FRTB-Anforderungen erzwingen aber Architektur-Entscheidungen, die ohnehin überfällig sind: einheitliche Datenmodelle, Single Sources of Truth, automatisierte Datenflüsse und Echtzeit-Validierung.

Wer das Konsultationspapier nur als ITS-Update behandelt, das mit Anpassungen am bestehenden Reporting-Tool abgearbeitet werden kann, riskiert, die operative Last in der Implementierungsphase 2026/2027 zu unterschätzen. Wer es als Anlass für eine Reporting-Architektur-Reform nutzt, kann daraus mittelfristig die strukturellen Effizienzgewinne ziehen, die Escrivá als Ziel formuliert hat.

Modul Richtung Wer ist betroffen
FINREP / IFRS 18 Hinzunahme – neue P&L-Strukturierung, MPMs in FINREP-Templates Alle IFRS-Reporter; Frist eigenständig 10. Mai 2026
FINREP / Streichungen Reduktion – Wegfall redundanter Aufgliederungen Alle FINREP-Reporter; größter Effekt bei großen Konsolidierungsgruppen
COREP Eigenmittel Reduktion – Wegfall von Doppelmeldungen Alle CRR-Institute
Marktrisiko / FRTB Hinzunahme – neue Templates für IMA und SA unter CRR3 Banken mit Handelsbuch; größter operativer Aufwand
Liquidität / Asset Encumbrance Reduktion – Streichung wenig genutzter Aufgliederungen Alle CRR-Institute
ESG-Reporting Hinzunahme – ESG-Daten in das Standard-Reporting unter Art. 430 CRR Alle CRR-Institute; größte Last bei carbon-intensiven Portfolios
EU-weiter Stresstest Konsolidierung – Integration in das reguläre Reporting, Wegfall der Ad-hoc-Übung Alle direkt EBA-stresstestpflichtigen Institute
Pillar 3 / SNCIs Reduktion – Vereinfachung der Disclosure-Anforderungen, Konsolidierung auf höchster EU-Ebene Small and Non-Complex Institutions; klare Begünstigte
Operationelle Risikoverluste Anpassung – Abstimmung mit der finalen CRR3-Behandlung Alle CRR-Institute

Die Konsultation als strategischer Hebel

Public Hearing 5. Mai – das Fenster ist eng

Die Registrierung für das Public Hearing am 5. Mai 2026 endete am 28. April – also bevor dieser Artikel erscheint. Wer am Public Hearing teilnimmt, hat bereits jetzt registriert; wer es verpasst hat, kann die Sitzung nachträglich über die EBA-Website verfolgen, sobald die Aufzeichnung verfügbar ist. Die Public Hearings der EBA sind in der Praxis die letzte Gelegenheit, in einem strukturierten Format Klarstellungen, Konkretisierungen und Konflikte direkt mit der EBA und ihrem Stab zu adressieren. Wer dort eine Frage richtig platziert, beeinflusst nicht selten die spätere Auslegung im finalen Papier.

Schriftliche Konsultations-Antwort: Die eigentliche Arbeit

Die schriftliche Antwort an die EBA ist der substanzielle Hebel. Sie sollte nicht aus pauschaler Zustimmung bestehen, sondern aus einer institutsspezifischen Analyse der Modul-für-Modul-Auswirkungen und konkreten Änderungsvorschlägen mit Begründung. Eine gut konstruierte Konsultations-Antwort folgt einem Drei-Ebenen-Schema: erstens grundsätzliche Position zur Reform-Richtung; zweitens Modul-spezifische Kommentare mit konkreten Datenpunkt-Streichungen, die zusätzlich vorgeschlagen werden, oder Hinzunahmen, die abgelehnt werden; drittens technische Anmerkungen zu Definitionen, Validierungsregeln und Übergangsbestimmungen.

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: die Übergangsbestimmungen. Die EBA plant das erste Reporting unter dem überarbeiteten Framework zum Stichtag 30. September 2027. Das ist – gemessen an dem, was viele Institute für eine angemessene Implementierungsdauer halten – eine ambitionierte Frist. Wer hier Übergangserleichterungen, gestaffelte Anwendung oder Materialitätsschwellen vorschlagen will, muss das in der schriftlichen Konsultations-Antwort konkret formulieren. Allgemeine Forderungen nach „mehr Zeit" werden in EBA-Konsultationen erfahrungsgemäß nicht aufgegriffen.

Wer in der Konsultation jetzt nicht antwortet, akzeptiert die EBA-Vorschläge kommentarlos – und muss 2027 mit dem Ergebnis leben. Eigene Analyse, Schablitzki Management Consulting

Verbandsschienen aktivieren – aber nicht delegieren

Die meisten deutschen Institute werden zusätzlich oder ausschließlich über ihre Verbandsschienen kommentieren – BdB, DSGV, Verband der Auslandsbanken, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Diese Verbandsstellungnahmen sind wichtig, weil sie die kollektive Industrieposition kondensieren. Sie sind aber kein Ersatz für eine eigene Konsultations-Antwort, wenn ein Institut spezifische Anliegen hat, die in der Verbandsantwort nicht ausreichend abgedeckt werden. Spezifische Geschäftsmodell-Implikationen, einzigartige Portfolio-Strukturen, technische Reporting-Architektur-Constraints – all das gehört in eine eigene Antwort, nicht in die Verbandsstimme.

Operative Implikationen jenseits der Konsultation

Das Implementierungsfenster bis September 2027

Selbst wenn die Konsultations-Phase vorbei ist und die finalen ITS Ende 2026 oder Anfang 2027 stehen, bleibt das Implementierungsfenster bis zum 30. September 2027 erstaunlich kurz. Realistisch betrachtet bedeutet das: Erste Architektur-Entscheidungen müssen noch 2026 getroffen werden, Datenflüsse für die neuen Module (FRTB, ESG, IFRS 18) müssen 2026/2027 aufgebaut werden, Test-Runs für das erste Reporting sollten spätestens im zweiten Quartal 2027 erfolgen. Wer auf das finale Papier wartet, um mit der Architektur-Arbeit zu beginnen, verliert Implementierungszeit, die später nicht aufzuholen ist.

Konkret: Die Module mit den größten neuen Anforderungen – FRTB, ESG, IFRS 18 – müssen jetzt parallel zur Konsultations-Antwort aufgesetzt werden, weil die Anforderungen in ihrer Substanz schon stehen. Die Frage ist nicht ob, sondern wie. Die Konsultation kann an Detail-Schrauben drehen, aber nicht die Hinzunahme dieser Module verhindern.

Das Aufsichts-Signal: Was die EBA über die Aufsicht 2027ff. sagt

Das Konsultationspapier ist nicht nur ein technisches ITS-Update, sondern ein Signal über die Richtung der Aufsicht in den kommenden Jahren. Die EBA und der SSM bewegen sich – das wird in der modularen Struktur und den Begründungen sichtbar – von einer Logik der breiten Datenanforderung zu einer Logik der zielgerichteten Datennutzung. Datenpunkte, die nicht aktiv in Aufsichtsentscheidungen einfließen, werden gestrichen. Datenpunkte, die für die neuen Risikobereiche (ESG, Marktrisiko unter FRTB) entscheidungsrelevant sind, werden hinzugefügt. Die Implikation ist klar: Aufsicht wird selektiver, datenintensiver in den fokussierten Bereichen, weniger umfassend in der Breite.

Für die Risiko- und Compliance-Funktionen heißt das: Die Reporting-Strategie der nächsten Jahre muss sich an den Aufsichtsschwerpunkten ausrichten – nicht an einer pauschalen Compliance-Logik. Was die Aufsicht intensiv beobachtet, muss intensiv reportet, was sie nicht mehr beobachtet, kann mit weniger Aufwand bedient werden. Das ist eine andere Reporting-Philosophie als die der vergangenen zehn Jahre.

Handlungsempfehlungen

Für deutsche Institute kommt es jetzt darauf an, das verbleibende Konsultations-Fenster strategisch zu nutzen und parallel die Implementierungsarchitektur zu schärfen. Fünf Schritte gehören in die nächsten Wochen:

1. IFRS-18-Modul mit Vorrang bearbeiten

Bis 10. Mai 2026: Das IFRS-18-Modul hat eine eigenständige, deutlich frühere Frist als die übrigen Module. Die Finanzfunktion muss prüfen, ob die EBA-Vorschläge zur P&L-Strukturierung und zu Management-defined Performance Measures kompatibel mit der laufenden IFRS-18-Implementierung sind. Inkonsistenzen jetzt identifizieren und in die schriftliche Konsultations-Antwort einbringen, weil sie nach dem 10. Mai nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Modulare Impact-Analyse durchführen

Mai 2026: Eine institutsspezifische Modul-für-Modul-Analyse erstellen: Welche Datenpunkte fallen je Modul weg, welche kommen hinzu, wie ist die Netto-Wirkung für das jeweilige Institut. Diese Analyse ist die Grundlage für die schriftliche Konsultations-Antwort und für die spätere Implementierungsplanung. Sie sollte FRTB-, ESG- und IFRS-18-Module besonders detailliert behandeln, weil dort die größten neuen Aufwände liegen.

3. Schriftliche Konsultations-Antwort vorbereiten

Bis 10. Juli 2026: Eine substantiierte Antwort an die EBA verfassen, mit konkreten Vorschlägen zu Datenpunkt-Streichungen, Übergangsbestimmungen und Materialitätsschwellen. Pauschale Zustimmung oder Ablehnung wird nicht gehört – nur konkrete, technisch begründete Vorschläge fließen in das finale Papier ein. Die Antwort sollte intern auf Vorstandsebene abgestimmt sein, weil sie die institutsspezifische Reporting-Strategie öffentlich positioniert.

4. Verbandsschienen koordiniert nutzen

Mai bis Juli 2026: Die Verbandsstellungnahmen von BdB, DSGV, EBF und gegebenenfalls VÖB werden parallel zur eigenen Antwort vorbereitet. Eigene Anliegen rechtzeitig in die Verbandsdiskussion einbringen, statt erst die fertige Verbandsantwort zu kommentieren. Die meisten Verbände finalisieren ihre Positionen vier bis sechs Wochen vor Fristende; wer im Juni eskaliert, ist in der Regel zu spät.

5. Implementierungs-Roadmap zum 30.09.2027 aufsetzen

Q3 2026 – Q3 2027: Parallel zur Konsultations-Phase die Implementierungs-Roadmap aufsetzen. Architektur-Entscheidungen für die neuen Module (FRTB, ESG, IFRS 18) noch 2026 treffen, Datenflüsse 2026/2027 aufbauen, Test-Runs spätestens Q2 2027. Wer auf die finalen ITS wartet, verliert Implementierungszeit, die später nicht aufzuholen ist – die Substanz der neuen Anforderungen steht, die Konsultation kann nur an Details drehen.

Timeline: Vom Konsultationspapier zum ersten Reporting
Die wichtigsten Meilensteine bis zum Stichtag 30. September 2027
10. April 2026
EBA veröffentlicht Konsultationspapier
EBA/CP/2026/07 zur Überarbeitung der ITS für aufsichtliches Meldewesen, modular in neun Themenmodulen.
28. April 2026
Registrierungsfrist Public Hearing
Anmeldung für die EBA-Hearing-Sitzung am 5. Mai abgeschlossen.
5. Mai 2026
Public Hearing der EBA
Strukturierte Diskussion der Konsultation mit der EBA und ihrem Stab; letzte direkte Klärungsplattform.
10. Mai 2026
Frist IFRS-18-Modul
Eigenständige, frühere Kommentierungsfrist für die IFRS-18-bezogenen FINREP-Anpassungen.
10. Juli 2026
Frist alle übrigen Module
Schriftliche Konsultations-Antworten zu allen acht weiteren Modulen müssen bei der EBA eingegangen sein.
Q4 2026 / H1 2027
Veröffentlichung der finalen ITS
Erwarteter Zeitraum, in dem die EBA die finalen Implementing Technical Standards verabschiedet.
30. September 2027
Erstes Reporting unter neuem Framework
Stichtag für die erste Anwendung der überarbeiteten ITS in der Reporting-Praxis.
Christian Schablitzki

Christian Schablitzki

Strategy & Management Consultant · Agentic-AI-Experte für Finanzinstitute

Über 20 Jahre in Investmentbanking und Derivatehandel, anschließend mehr als 10 Jahre als Berater für Finanzinstitute. Aktuell Partner bei Infosys Consulting in Deutschland. Zertifiziert in Google AI, Generative AI Leader (Google Cloud) und IBM RAG and Agentic AI.

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