Am 11. Juni 2026 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) die Entwurfsmethodik für den EU-weiten Stresstest 2027 veröffentlicht, zusammen mit Templates und Ausfüllhinweisen. Die Konsultation lief bis zum 10. Juli 2026, 23:59 Uhr, und ist damit seit knapp zwei Monaten geschlossen. Die finale Methodik liegt noch nicht vor. Zwischen diesen beiden Punkten liegt das Fenster, in dem ein teilnehmendes Institut seine Vorbereitung aufsetzt, ohne den endgültigen Text zu kennen.

Die meistzitierte Zahl aus dem Paket ist eine Entlastung: 55 Prozent weniger Datenpunkte. Sie stammt aus der Folgenabschätzung der Behörde, sie ist belegt, und sie ist trotzdem der Grund, warum manche Planung dieses Jahr schiefgeht. Wer sie als Zusage für 2027 liest, verwechselt die Menge der abgefragten Daten mit dem Weg, auf dem sie geliefert werden. Der Zuschnitt der Bögen ändert sich sofort, der Datenweg erst 2029. Dazwischen liegt eine Übung, die ein Institut weiterhin über eigene Erhebungen bedient.

In Kürze

Was: Entwurfsmethodik, Templates und Template Guidance für den EU-weiten Stresstest 2027, veröffentlicht am 11. Juni 2026

Stichprobe: 63 Banken aus der EU und Norwegen, davon 47 aus dem Euroraum

Konsultation: geschlossen am 10. Juli 2026 um 23:59 Uhr, verspätete Eingaben wurden ausdrücklich nicht berücksichtigt

Cut-off der Übung: 31. Dezember 2026, Projektionshorizont 2027 bis 2029

Noch offen: ein Datum für die finale Methodik, ein Startdatum der Übung und ein Termin für die Ergebnisse. Die Aufsichtsbehörde nennt keines davon

Die 55 Prozent messen die Datenmenge, nicht den Lieferweg

Die Zahl stammt aus der Folgenabschätzung zur Konsultation und ist dort sauber eingegrenzt: Die Maßnahmen könnten „lead to an overall reduction in stress test data requirements of around 55% compared to the 2025 exercise". Bezugsgröße ist also die Übung 2025, nicht ein Durchschnitt und nicht das gesamte Meldewesen.

Diese Abgrenzung ist wichtiger, als sie klingt. Zur selben Reformwelle gehört eine zweite Prozentzahl, die häufig danebengestellt wird: Für das gesamte EU-harmonisierte Meldewesen kündigt die Aufsichtsbehörde eine Reduktion der Datenpunkte um rund 50 Prozent an. Das ist eine andere Kennzahl mit anderem Anwendungsbereich. Wer beide in einer Präsentation nebeneinanderstellt, sollte dazuschreiben, worauf sich welche bezieht.

Absolute Zahlen nennt die Aufsichtsbehörde übrigens nicht, weder für 2025 noch für 2027. Wer eine liest, sollte nach der Quelle fragen.

Die Entlastung kommt, aber sie kommt später

Der eigentliche Hebel der Vereinfachung ist die Anbindung an das laufende Aufsichtsreporting. Die Aufsichtsbehörde beschreibt ihn so: Ausgewählte Stresstest-Datenbedarfe, vor allem die Ausgangswerte zum Kreditrisiko, sollen in das reguläre Meldewesen wandern, konkret in FINREP (Financial Reporting), COREP (Common Reporting) und das ESG-Meldewesen, um die Abhängigkeit von Ad-hoc-Erhebungen zu verringern.

Der nächste Satz derselben Quelle schränkt das ein:

Für die Übung 2027 ahmen die Stresstest-Templates das künftige Meldewesen nur nach. Die Integration selbst greift erst 2029. Christian Schablitzki, the agentic banker

Im Original: „This proposal would apply for the 2029 stress test and onwards (as FINREP/COREP amendments are planned to have as first reference as of September 2027). Still for the 2027 stress test, the stress test templates will mimic the FINREP/COREP/ESG reporting proposals included in the amended ITS on supervisory reporting."

Praktisch heißt das: Die Institute liefern 2027 weiterhin über separate Ad-hoc-Templates. Deren Aufbau ist den künftigen Meldebögen nachgebildet, was die Ausfüllarbeit tatsächlich erleichtert und die spätere Umstellung vorbereitet. Aber der Datenweg bleibt getrennt. Erst ab der Übung 2029 soll die Aufsicht die Ausgangsdaten aus dem laufenden Meldewesen ziehen, statt sie eigens anzufordern.

Für die Ressourcenplanung ist das die entscheidende Unterscheidung. Wer die 55 Prozent als Argument nutzt, um das Stresstest-Team für 2027 kleiner zu planen, zieht eine Entlastung vor, die es in dieser Runde nur teilweise gibt. Wer umgekehrt gar nichts tut, verpasst, dass die neuen Meldebögen ohnehin kommen: Die FINREP- und COREP-Änderungen sollen erstmals zum September 2027 greifen. Dazu gehören nach den geänderten technischen Durchführungsstandards die neuen Bögen F 49.01 und F 49.02 im FINREP sowie C 09.05 im COREP für Forderungsbeträge nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz.

Der Stichtag, den man leicht übersieht

In der Methodikdokumentation stehen zwei Jahreszahlen dicht beieinander, und sie bedeuten Verschiedenes.

Die Angabe Ende 2025 betrifft ausschließlich die Auswahl der Stichprobe. Die Übung wird auf einer Auswahl von Banken durchgeführt, die „broadly 75% of the banking sector in the euro area, each non-euro area EU Member State and Norway, as expressed in terms of total consolidated assets as of end 2025" abdeckt. Nebenbei: Diese Formulierung ist präziser als die verbreitete Kurzfassung „75 Prozent des EU-Bankensektors". Gemeint sind rund 75 Prozent je Jurisdiktion, nicht aggregiert über die Union.

Der Stichtag der Übung selbst ist dagegen der 31. Dezember 2026. An ihm hängen die Bilanzausgangsbasis, das anzuwendende Rechnungslegungsregime und die Anerkennung interner Modelle. Die Methodik formuliert es unmissverständlich: Alle Bilanz- und Ergebnisprojektionen über die Jahre 2027 bis 2029 sind auf Basis des am 31. Dezember 2026 gültigen Rechnungslegungsregimes zu rechnen. Und neue oder geänderte interne Modelle sind verpflichtend zu verwenden, sofern sie bis zu diesem Datum genehmigt und wirksam umgesetzt sind.

Damit liegt der Termin, der ein Institut zuerst betrifft, noch in diesem Jahr, deutlich vor dem Start der eigentlichen Übung. Wer eine Modellabnahme noch in die Übung tragen will, hat dafür bis Silvester Zeit.

Das Klimamodul ist zusätzliche Arbeit, nicht ersetzte

Klimarisiko wird erstmals integriert, und die Aufsichtsbehörde dämpft die Erwartung selbst: Die Risiken werden „assessed through a dedicated module and will not affect the core stress test results". Das Modul verändert also die Kapitalergebnisse nicht. Aufwand erzeugt es trotzdem.

Es besteht aus zwei getrennten Szenarien. Das Transitionsrisiko läuft über den vollen Horizont 2027 bis 2029 und unterstellt einen abrupten, strengen klimapolitischen Kurswechsel in einer unvorbereiteten, fossil abhängigen Welt. Die Bank wählt zwischen zwei Schocksets: Klimavariablen wie CO2-Preis-, Emissions- und Energiepreispfade oder Schocks auf die Bruttowertschöpfung nach Land und Wirtschaftszweig.

Das physische Risiko wirkt nur im ersten Projektionsjahr. Modelliert wird ein gleichzeitiges Flusshochwasser in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit einem Prozent Eintrittswahrscheinlichkeit, auf Basis der Hochwassergefahrenkarten der Gemeinsamen Forschungsstelle mit 90 Meter Auflösung.

Zwei Einschränkungen prägen den Aufwand stärker als das Szenario. Erstens gilt die statische Bilanzannahme auch hier, und Gegenmaßnahmen sind ausdrücklich untersagt: Weder energetische Sanierungen noch die Instandsetzung beschädigter Immobilien dürfen im Horizont berücksichtigt werden, und Managementmaßnahmen zur Minderung klimabedingter Verluste sind nicht anzusetzen. Zweitens beschränkt sich das Modul auf bilanzielle Kreditrisikopositionen zu fortgeführten Anschaffungskosten und betrachtet allein die Ergebniswirkung, ohne Auswirkungen auf die Risikopositionsbeträge. Marktrisiko bleibt außen vor.

Geliefert wird laut Entwurfsmethodik über zwei neue Templates für Transitions- und physisches Risiko, die an das neue FINREP-Template F 49 angelehnt sind. Wer die Datenanforderung unterschätzt, unterschätzt vor allem die Granularität: Sektorzuordnung nach Wirtschaftszweig, Energieeffizienzklassen bei Wohnimmobilien und Hochwasser-Schweregrade je Engagement sind Attribute, die in vielen Häusern nicht vollständig gepflegt sind.

Der Zeitplan fehlt, der Stichtag steht

Die Aufsichtsbehörde hat bewusst früh konsultiert, um die Vorbereitung zu erleichtern. Ein Zeitplan gehört allerdings nicht dazu. In den Unterlagen findet sich kein Datum für die finale Methodik, keines für den Start der Übung und keines für die Ergebnisveröffentlichung. Die verbreitete Erwartung, es gehe Anfang 2027 los, stammt aus Beratungshäusern, nicht von der Behörde. Auch die angekündigte Workshop-Reihe mit der Industrie ist bislang nur angekündigt.

Das ist eine nüchterne Planungstatsache. Sie bedeutet, dass das Vorbereitungsfenster an einem Datum hängt, das feststeht, dem Cut-off am 31. Dezember 2026, und nicht an einem, das noch kommen muss.

London kürzt die Zahl der Übungen, Brüssel die Datenmenge

Wer über den Cut-off hinausschaut, findet dieselbe Absicht in London, nur anders umgesetzt. Beide großen europäischen Aufsichten arbeiten daran, die Belastung durch Stresstests zu senken, und sie drehen dabei an verschiedenen Stellschrauben. Die Bank of England hat ihren Ansatz am 29. November 2024 veröffentlicht, geltend ab 2025: Der jährliche Annual Cyclical Scenario, seit 2015 die zentrale Übung der britischen Krisennachsorge, wird zum „Bank Capital Stress Test“, den die Behörde nach eigener Aussage nur noch „every other year“ durchführt.

Sie begründet das im selben Dokument mit einem „material efficiency gain“ und damit, dass die Last für die teilnehmenden Banken verhältnismäßig bleiben müsse. In den Zwischenjahren rechnet die Aufsicht selbst, in sogenannten desk-based Tests auf Basis eigener Schätzungen. Am Lieferweg ändert London dabei nichts. Die teilnehmenden Häuser melden weiterhin über eine eigene Infrastruktur, das Stress Test Data Framework, mit Excel-Templates über die Plattform BEEDS und eigenem Manual und Datenwörterbuch.

Genau umgekehrt in Brüssel: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hält an der zyklischen Übung fest und senkt stattdessen die Datenlast, indem sie die Ausgangswerte mittelfristig aus dem laufenden Meldewesen zieht.

Zwei Aufsichten, dieselbe Last, verschiedene Hebel: London kürzt die Zahl der Übungen und erhebt weiter separat, Brüssel kürzt die Datenmenge je Übung und will irgendwann nicht mehr separat erheben. Bemerkenswert ist, wo beide landen: Auch die EU-Übungen folgen mit 2025, 2027 und 2029 einem Zweijahresrhythmus. Für ein Haus mit Zulassung auf beiden Seiten des Kanals heißt das, dass sich die Entlastung nicht addiert. Sie kommt zweimal aus verschiedenen Richtungen und trifft jeweils ein anderes Team.

Wie lange der Brüsseler Weg dauern kann, lässt sich an einem Vorläufer desselben Versprechens ablesen. AnaCredit wurde 2016 mit dem Ziel verabschiedet, granulare Kreditdaten einmal zu erheben, erster Meldestichtag war der 30. September 2018.

Acht Jahre nach der Verordnung diagnostiziert die Europäische Zentralbank in ihrer Übersicht zum Integrated Reporting Framework von 2024 weiterhin „possible duplications and overlaps in reporting“ und stellt in Aussicht, dass Ad-hoc-Anfragen zur Füllung von Informationslücken erst mit dem neuen Rahmenwerk seltener werden.

Dieses Rahmenwerk soll die AnaCredit-Verordnung ablösen; die erste reguläre Meldung ist für 2031 vorgesehen. Das ist keine Bilanz über AnaCredit, und die EZB zieht auch keine. Es ist die Beobachtung, dass derselbe Satz schon einmal gesagt wurde und die Einlösung dann fünfzehn Jahre brauchen wird. Für die eigene Planung heißt das nicht, 2029 zu ignorieren, sondern es als Zusage zu behandeln und nicht als Termin.

Handlungsempfehlungen

1. Die Modell-Landkarte gegen den 31. Dezember 2026 prüfen

Sofort: Neue oder geänderte interne Modelle gehen verpflichtend in die Übung ein, wenn sie bis zum Stichtag genehmigt und wirksam umgesetzt sind. Das ist eine Weiche, keine Formalie: Was bis dahin nicht steht, prägt die Ergebnisse der Übung nicht mehr. Der Abgleich zwischen Modellvalidierung, Aufsichtsgenehmigung und Stresstest-Planung gehört jetzt auf den Tisch, nicht im Januar.

2. Die Ressourcenplanung 2027 nicht auf die 55 Prozent stützen

In der Budgetrunde: Die Entlastung wirkt 2027 über den Zuschnitt der Templates, nicht über den Datenweg. Geliefert wird weiter separat. Die Einsparung, die eine Planung tragen würde, kommt erst mit der Übung 2029. Wer für 2027 kleiner plant, plant gegen den Text.

3. Die neuen Meldebögen in dieselbe Programmplanung ziehen

Diesen Herbst: F 49.01, F 49.02 und C 09.05 kommen unabhängig vom Stresstest, mit erster Referenz zum September 2027. Weil die Stresstest-Templates 2027 genau diesen Bögen nachgebildet sind, arbeitet zweimal, wer beide Vorhaben getrennt aufsetzt. Ein gemeinsames Datenmodell für Kreditrisiko-Ausgangswerte bedient beide.

4. Beim Klimamodul zuerst die Attribute klären, nicht das Szenario

Vor dem Jahresende: Das Szenario liefert die Aufsicht. Was ein Haus selbst beibringen muss, sind Sektorzuordnung nach Wirtschaftszweig, Energieeffizienzklassen bei wohnimmobilienbesicherten Krediten und die geografische Verortung für den Hochwasserschock. Eine Lückenanalyse auf diesen drei Attributen ist der billigste Schritt mit dem größten Effekt, und sie ist unabhängig davon, wie die finale Methodik ausfällt.

Begriffserklärung

FINREP und COREP: die beiden Standard-Meldewerke der europäischen Bankenaufsicht, das eine für die Rechnungslegung, das andere für Eigenmittel und Risikopositionen. Sie laufen ohnehin, und genau deshalb sollen die Stresstest-Ausgangswerte künftig aus ihnen kommen statt aus einer Sondererhebung.

Statische Bilanzannahme: die Vorgabe, den Bestand über den gesamten Projektionshorizont unverändert fortzuschreiben. Sie verbietet dem Haus, im Modell auf den Schock zu reagieren, und ist der Grund, warum das Klimamodul keine Sanierungen anrechnen darf.

Cut-off-Datum: der Stichtag, auf den Bilanz, Rechnungslegungsregime und Modellzulassungen festgeschrieben werden. Für die Übung 2027 ist das der 31. Dezember 2026, also der Termin, der ein Institut zuerst betrifft.

Transitionsrisiko und physisches Risiko: die beiden Klimaszenarien der Übung. Das erste unterstellt einen abrupten klimapolitischen Kurswechsel über drei Jahre, das zweite ein gleichzeitiges Flusshochwasser im ersten Projektionsjahr. Beide wirken nur auf die Ergebnisrechnung, nicht auf die Kapitalquoten.