Am 17. Juli 2026 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und zum Binnenmarkt im Bankgeschäft angenommen, geführt unter COM(2026) 615 final. Sie erfüllt eine Zusage aus der Strategie zur Spar- und Investitionsunion (Savings and Investments Union, SIU). Wer darin Gesetzestexte sucht, findet keine. Konkrete Vorschläge kommen erst mit einem Banking Package im ersten Quartal 2027.
Damit ist das Dokument eine Bestandsaufnahme mit Ankündigungscharakter. Für Treasury- und Strategieverantwortliche ist es trotzdem lesenswert, weil es zwei Dinge offenlegt: welche Kapitalbindung die Kommission für vermeidbar hält, und welche Einwände sie bereits kennt.
Was: Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors und zum Binnenmarkt im Bankgeschäft
Wer: Europäische Kommission; Dokument COM(2026) 615 final, Begleitdokument SWD(2026) 615 final
Wann: angenommen am 17. Juli 2026 in Brüssel
Rechtscharakter: Mitteilung ohne Gesetzeswirkung; Rückmeldungen von Interessenträgern erbeten
Nächster Schritt: Banking Package im ersten Quartal 2027, angekündigt in der Roadmap One Europe, One Market
Kernvorschlag: Kapital- und Liquiditätsanforderungen sollen auf Ebene des Mutterinstituts erfüllt werden können
Die 230 Milliarden gehören der EZB, nicht der Kommission
Die Zahl, die durch die Berichterstattung geht, verdient eine genaue Zuordnung. Im Dokument steht: „The ECB estimates that removing constraints to the liquidity in subsidiaries of EU banking groups would free up around EUR 230 billion of high-quality liquid assets." Es handelt sich also um eine Schätzung der Europäischen Zentralbank (EZB), die die Kommission zitiert. Sie stammt aus der Antwort der EZB auf die Kommissionskonsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors.
Ebenso wichtig ist, was die Zahl misst. Erfasst sind ausschließlich hochliquide Aktiva, die durch Vorgaben auf Tochterebene gebunden sind. Kapital ist in den 230 Milliarden nicht enthalten. Wer die Zahl als Gesamtentlastung der Eigenmittelanforderungen liest, überzeichnet sie erheblich. Für ein Treasury, das die Wirkung auf die eigene Bilanz abschätzen will, ist das der Unterschied zwischen einer Liquiditätsfrage und einer Kapitalfrage.
Der Vorschlag und sein eingebauter Widerspruch
Der Kern der Mitteilung liest sich klar: „Group-wide supervisors should have the power to ensure that capital and liquidity requirements are met at the level of the parent entity in groups that operate cross-border. The power should also trigger the legal obligation for the parent to move resources to its subsidiaries." Gruppenweite Aufseher sollen also durchsetzen können, dass Anforderungen auf Konzernebene erfüllt werden, und die Mutter soll im Gegenzug rechtlich verpflichtet sein, Mittel an die Töchter zu geben.
Bemerkenswert ist, dass die Kommission die Gegenposition im selben Dokument ausformuliert. In einem eigenen Abschnitt zu Schutzmechanismen benennt sie die Sorge, Töchter könnten in der Krise ohne ausreichende Unterstützung des Mutterkonzerns dastehen, während nationale Behörden den Ausfall zu managen hätten. Genannt werden die Abwicklung über einen einheitlichen Zugriffspunkt (Single Point of Entry) und die Belastbarkeit nationaler Einlagensicherungen bei lokalen Schocks.
Die Kommission beschreibt damit ein Ringen, das seit Jahren läuft: Herkunftslandaufseher wollen Konzernsteuerung, Gastlandaufseher wollen lokale Deckung. Ein Mitgliedstaat wird namentlich nicht als Blockierer benannt. Wer den Zeitplan bis 2027 einschätzen will, sollte den Schutzmechanismen-Abschnitt lesen, denn dort steht, woran die Verhandlung hängen wird.
Was die Kommission überprüfen will
Neben dem Liquiditätsthema kündigt die Mitteilung eine Reihe von Überprüfungen an, die für die Kapitalplanung relevant sind. Die Kommission will die Wirkung des Basel-Output-Floors und seiner Übergangsregelungen auf ungeratete Unternehmen und die Immobilienfinanzierung bewerten, ausdrücklich mit Blick auf spezialisierte Kreditvergabe, Projektfinanzierung und Handelsfinanzierung. Sie will die aufsichtliche Behandlung von Investitionen in Softwareaktiva überarbeiten und die Wirksamkeit der geltenden Vergütungsregeln untersuchen.
Dazu kommt ein Meldethema mit einer belastbaren Ausgangszahl. Die Gesamtkosten der Meldepflichten werden auf rund 11,2 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, die Zahl der Meldedatenpunkte soll um die Hälfte sinken. Diese Ankündigung trifft direkt auf laufende Reformen im aufsichtlichen Meldewesen und lohnt eine Abstimmung mit den eigenen Reporting-Projekten.
Fusionen: Durchsetzung statt neuem Instrument
Zum Thema grenzüberschreitender Zusammenschlüsse formuliert die Mitteilung zurückhaltender, als die Berichterstattung vermuten lässt: „The Commission is committed to continue using its enforcement toolkit where there is breach of Union law, notably on mergers and acquisitions." Ergänzend heißt es, die Kommission überarbeite ihre Leitlinien zur Fusionskontrolle.
Gemeint ist verstärkte Durchsetzung geltenden Rechts gegen unbegründete nationale Eingriffe. Ein neues Verbotsinstrument entsteht dabei nicht. Den Bezug zum Übernahmeversuch von UniCredit bei der Commerzbank stellt die Presse her; im Dokument selbst kommt der Fall nicht vor. Deutschland hatte die Offerte im Juni 2026 abgelehnt und dies offiziell mit Preisbedenken sowie der Bedeutung der Commerzbank als Kreditgeber für deutsche Unternehmen begründet. Wer diese Verbindung zieht, sollte sie als Einordnung kennzeichnen.
Die Kritik aus Deutschland
Die Deutsche Kreditwirtschaft reagierte am selben Tag. Daniel Quinten, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), formuliert eine Zustimmung mit Vorbehalt: „Die Europäische Kommission benennt zwar wesentliche Problemfelder zutreffend, wozu zum Beispiel die übermäßige Komplexität der regulatorischen Anforderungen und die besonderen Belastungen für kleine, risikoarme Institute zählen. Konkrete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Probleme sowie der bekannten Wettbewerbsnachteile durch steigende europäische Kapitalanforderungen kommen hingegen zu kurz oder bleiben zu vage."
Daniel Quinten warnt zudem vor einer Überfrachtung des kommenden Pakets: „Insgesamt muss darauf geachtet werden, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken in den Kern der kommenden Legislativvorschläge zu stellen und sie nicht mit weiteren Themenkomplexen zu verknüpfen." Für kleinere Institute ist das mehr als eine Verbandsposition. Die Mitteilung selbst benennt Belastungen für kleine, risikoarme Häuser als Problem, und ob das Paket 2027 daraus eine Erleichterung macht, entscheidet sich in einem Verfahren, das erst beginnt.
Was das für die Praxis heißt
Vier Ansatzpunkte für Treasury-, Kapitalplanungs- und Strategiefunktionen ergeben sich schon vor dem Gesetzestext.
Sofort: Die 230 Milliarden sind eine Aggregatschätzung für die gesamte EU. Institute mit grenzüberschreitender Tochterstruktur sollten den eigenen Anteil beziffern, statt auf die Gesamtzahl zu schauen. Erst diese Zahl zeigt, ob sich ein Engagement im laufenden Konsultationsprozess lohnt und wie hoch der mögliche Effekt im eigenen Haus ausfällt.
In der Planung: Der Abschnitt zu den Schutzmechanismen beschreibt genau die Einwände, an denen der Vorschlag scheitern kann. Wer Kapital- oder Liquiditätsentlastung ab 2027 in eine Mehrjahresplanung schreibt, sollte sie als Szenario mit offener Wahrscheinlichkeit führen und mit einem Alternativpfad hinterlegen.
Sofort: Die Kommission bittet ausdrücklich um Rückmeldungen zur Vorbereitung des Pakets. Institute, die vom Output-Floor bei ungerateten Unternehmen, von der Immobilien- oder Handelsfinanzierung betroffen sind, haben jetzt ein Zeitfenster mit belegbaren eigenen Zahlen. Nach dem Gesetzesvorschlag ist der Gestaltungsspielraum deutlich kleiner.
In der Planung: Eine angestrebte Halbierung der Meldedatenpunkte trifft auf Reporting-Vorhaben, die bereits laufen. Wer aktuell Meldestrecken umbaut, sollte prüfen, welche Datenpunkte nach heutigem Stand wegfallen könnten, bevor er sie neu implementiert. Das ist Priorisierungsarbeit an einem bestehenden Programm.
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