Am 14. Juli 2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) 36 Zahlungsdienstleister für den Pilotbetrieb des digitalen Euro ausgewählt, aus mehr als 50 Bewerbungen auf einen Aufruf zur Interessenbekundung vom März. Der Test beginnt in der zweiten Jahreshälfte 2027 und läuft zwölf Monate. Damit hat das Projekt eine Teilnehmerliste, ein Regelwerk im Entwurf und einen Zeitplan. Ein Gesetz gibt es dafür noch nicht.

Die Verordnung zum digitalen Euro befindet sich seit dem 13. Juli 2026 im Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission. Der Pilot wird also gebaut, während über seine Rechtsgrundlage noch verhandelt wird.

In Kürze

Was: Auswahl von 36 Zahlungsdienstleistern für den Pilotbetrieb des digitalen Euro

Wer: Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam mit 19 nationalen Zentralbanken

Wann: Auswahl am 14. Juli 2026, Pilotstart in der zweiten Jahreshälfte 2027, Laufzeit zwölf Monate

Wer testet: Mitarbeitende der beteiligten Zentralbanken, nicht die Allgemeinbevölkerung

Rechtsstatus: die Beta hat keinen gesetzlichen Zahlungsmittelstatus; die Verordnung ist im Trilog

Erstausgabe: frühestens etwa 2029, abhängig von der Verabschiedung der Verordnung

Wer im Pilot sitzt

Die Liste umfasst Geschäftsbanken, Genossenschaftsinstitute, Zahlungsabwickler und Fintechs aus 16 Bewerbungsländern. Aus Deutschland sind fünf Häuser dabei: Deutsche Bank AG, DZ BANK AG, Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, PAYONE GmbH und RS2 Financial Services GmbH. Italien stellt mit sieben Teilnehmern die größte Gruppe, darunter UniCredit S.p.A, Nexi Payments S.p.A., Poste Italiane S.p.A. und Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A.

Aus Frankreich ist BPCE vertreten, aus den Niederlanden Adyen N.V., aus Irland Stripe Technology Europe, Limited und SumUp Limited, aus Luxemburg Satispay Europe S.A. und Worldline Financial Services (Europe) S.A. Revolut bewirbt sich über die litauische Banklizenz-Einheit Revolut Bank UAB, nicht über eine britische Gesellschaft.

Eine Beobachtung am Rand, die sich nicht auflösen ließ: 19 nationale Zentralbanken sind beteiligt, der Euroraum umfasst seit dem Beitritt Bulgariens am 1. Januar 2026 aber 21 Staaten. Malta und Bulgarien fehlen. Eine Begründung dafür ist in den Unterlagen nicht zu finden.

Wer testet, und wer nicht

Getestet wird nicht von Endkunden. Die EZB formuliert es so: „Staff at participating central banks will have the opportunity to make beta digital euro payments from person to person (both online and offline) and from person to business (both at the physical point of sale, including Software Point of Sale, and via e-commerce, including mobile payments)."

Es zahlen also Mitarbeitende der Zentralbanken, an echten Verkaufsstellen und im Onlinehandel. Ein Teil der 36 Dienstleister gibt diesem Personenkreis Kontozugang, ein anderer Teil bedient ausgewählte Händler auf der Annahmeseite, einige tun beides. Wer daraus einen Feldtest mit der Bevölkerung macht, überzeichnet den Umfang erheblich.

Ebenso klar ist der Status des getesteten Instruments. Die Beta werde „functionally and technically close to the digital euro as foreseen in the draft legislation but will not have legal tender status" sein. Getestet wird eine funktionsnahe Vorstufe, kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Die Infrastruktur eilt der Verordnung voraus. Teilnehmerliste, Regelwerk und Zeitplan stehen, während über Haltelimits, Vergütung und Akzeptanzpflichten noch verhandelt wird. Zur Reihenfolge im Digital-Euro-Projekt

Das Regelwerk und sein eigener Vorbehalt

Parallel liegt der Entwurf des Digital Euro Scheme Rulebook in Version 0.91 vor, erarbeitet von der Rulebook Development Group des Eurosystems. Die Datierung ist uneinheitlich und sollte so wiedergegeben werden: Das Deckblatt trägt den 2. Juli 2026, veröffentlicht wurde das Dokument am 6. Juli zusammen mit dem sechsten Fortschrittsbericht, während die Änderungshistorie im Dokument selbst den 24. April 2026 nennt. Eingearbeitet wurden nach Angaben der Banca d'Italia über 4.000 Kommentare aus der Marktkonsultation von Juli bis Oktober 2025.

Bemerkenswert ist ein Satz im Dokument selbst: „the draft rulebook version 0.91 is not intended for use as a basis for implementing any systems, processes, or policies related to the digital euro or to the beta digital euro in a Digital Euro Pilot context." Das Regelwerk, an dem sich der Markt orientieren möchte, schließt seine eigene Verwendung als Umsetzungsgrundlage ausdrücklich aus. Für den Pilot existiert ein separates Set an Dokumentation, Version 1.0 des Rulebooks folgt erst nach Verabschiedung der Verordnung.

Was im Trilog noch offen ist

Der Rat der Europäischen Union hat seine Position am 19. Dezember 2025 unter dänischer Ratspräsidentschaft festgelegt. Das Europäische Parlament stimmte am 9. Juli 2026 für die Aufnahme von Verhandlungen, der erste Trilog fand am 13. Juli statt. Ziel ist ein Abschluss bis Ende 2026 unter irischer Ratspräsidentschaft.

Vier Punkte sind dabei ungeklärt, und jeder davon berührt die Produktgestaltung in Banken. Erstens die Haltelimits und die Frage, ob sie über einen delegierten Rechtsakt oder einen Durchführungsbeschluss des Rates festgelegt werden. Zweitens das Vergütungsmodell, wo der Ratstext ein Zehn-Jahres-Maximum für Gebührendeckel vorsieht und über befristete gegen unbefristete Deckel gestritten wird. Drittens die Akzeptanzpflichten, für die der Parlamentstext eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen enthält. Viertens der Datenschutz und die zulässige Datenverarbeitung.

Piero Cipollone, Mitglied des Direktoriums der EZB und Vorsitzender der High-Level Task Force zum digitalen Euro, wertet die Bewerberzahl als Marktsignal: „The strong market interest in the pilot shows the private sector's readiness to engage actively and quickly advance with the digital euro project to strengthen the European payments landscape. We look forward to deeper engagement as we work with and learn alongside European payment service providers in developing a secure, efficient and inclusive digital euro." Piero Cipollone hat wiederholt eine Erstausgabe frühestens um 2029 genannt, ausdrücklich unter der Bedingung, dass die Verordnung 2026 verabschiedet wird.

Was das für die Praxis heißt

Für Payments- und Produktverantwortliche folgen daraus vier Ansatzpunkte, unabhängig davon, ob das eigene Haus im Pilot sitzt.

1. Die eigene Rolle im Zielbild bestimmen, bevor der Rechtsrahmen steht

Sofort: Die 36 Teilnehmer decken Ausgabe- und Annahmeseite ab. Häuser ausserhalb des Pilots sollten klären, ob sie den digitalen Euro später ausgeben, annehmen oder beides tun wollen. Diese Entscheidung bestimmt, welche Systeme betroffen sind, und sie lässt sich vor der Verordnung treffen.

2. Das Rulebook lesen, aber nicht darauf bauen

In der Planung: Version 0.91 zeigt die Richtung bei Nutzererlebnis, Rollen und Abläufen. Das Dokument schließt seine Verwendung als Umsetzungsgrundlage jedoch selbst aus. Wer daraus bereits Systemanforderungen ableitet, baut auf einem Entwurf, dessen Autoren davon abraten.

3. Die vier Trilog-Streitpunkte als Produktvarianten durchspielen

In der Planung: Haltelimits, Vergütungsmodell, Akzeptanzpflichten und Datenschutz entscheiden über Wirtschaftlichkeit und Umfang. Wer die zwei Extremvarianten je Streitpunkt grob durchrechnet, hat nach der Einigung eine Grundlage und muss nicht bei null anfangen.

4. Den Zeitplan realistisch führen

Im Zeitplan: Pilot ab der zweiten Jahreshälfte 2027, Erstausgabe frühestens um 2029, und beides hängt an einer Verordnung, die Ende 2026 stehen soll. Wer intern mit früheren Terminen plant, plant gegen eine Kette von Bedingungen. Der belastbare Anker ist der Abschluss des Trilogs.

Timeline: Vom Ratsmandat zur Erstausgabe
Was entschieden ist und was noch aussteht
19. Dezember 2025
Rat legt seine Position fest
Unter dänischer Ratspräsidentschaft; Mandat für die Verhandlungen.
März 2026
Aufruf zur Interessenbekundung
Mehr als 50 Zahlungsdienstleister bewerben sich für den Pilotbetrieb.
6. Juli 2026
Rulebook-Entwurf v0.91 veröffentlicht
Zusammen mit dem sechsten Fortschrittsbericht; Deckblatt datiert auf den 2. Juli.
9. und 13. Juli 2026
Parlament stimmt zu, erster Trilog
Das Plenum gibt Verhandlungen frei, vier Tage später beginnt der Trilog.
14. Juli 2026
36 Zahlungsdienstleister ausgewählt
Aus 16 Bewerbungsländern, Ausgabe- und Annahmeseite abgedeckt.
Ende 2026
Zielmarke für die Verordnung
Unter irischer Ratspräsidentschaft; offen sind Haltelimits, Vergütung, Akzeptanz und Datenschutz.
2. Halbjahr 2027
Pilotstart, zwölf Monate
Testnutzer sind Mitarbeitende der beteiligten Zentralbanken.
etwa 2029
Frühestmögliche Erstausgabe
Mehrfach von Piero Cipollone genannt, abhängig von der Verabschiedung der Verordnung.
Christian Schablitzki

Christian Schablitzki

Strategy & Management Consultant · Agentic-AI-Experte für Finanzinstitute

Über 20 Jahre in Investmentbanking und Derivatehandel, anschließend mehr als 10 Jahre als Berater für Finanzinstitute. Aktuell Partner bei Infosys Consulting in Deutschland. Zertifiziert in Google AI, Generative AI Leader (Google Cloud) und IBM RAG and Agentic AI.

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