Am Mittwoch, 4. November 2026, hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2027 vorgelegt. In Anhang III, der Liste der Rücknahmen, steht unter Nummer 5 der Vorschlag vom 28. Juni 2023 für eine Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten, die Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Begründung der Kommission fällt knapp aus: Das Dossier liege seit mehr als drei Jahren bei den Gesetzgebern, seit Juni 2025 habe kein Trilog mehr stattgefunden, und im Rat sei in angemessener Zeit keine Mehrheit zu erwarten. Die Fachpresse schreibt seither vom Aus für ein Open-Finance-Projekt, die Verbände der Versicherer, der Genossenschaftsbanken und der Fondsgesellschaften begrüßen den Schritt.

Formal ist FiDA damit noch nicht erledigt. Nach der Fußnote zum Anhang „beabsichtigt“ die Kommission, die gelisteten Vorschläge binnen sechs Monaten zurückzuziehen, und im Februar 2025 stand FiDA schon einmal im Entwurf des Arbeitsprogramms auf der Rücknahmeliste und fehlte dort in der Endfassung. Mehr Gewicht als das Datum hat allerdings, was der Anhang auslässt. Für das Europäische Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, EDIS), drei Nummern weiter oben, nennt die Kommission einen Nachfolger, für FiDA keinen. Sechs Tage zuvor hat der Rat seinen Standpunkt zur Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) angenommen, die die Kommission am selben Tag wie FiDA vorgelegt hatte. Open Banking über das Zahlungskonto wird damit in der PSR fortgeschrieben, sobald das Parlament dem Standpunkt des Rates zustimmt. Der Zugang zu Depot-, Kredit- und Versicherungsdaten fällt an den Markt zurück, und für Banken bedeutet das: Die Pflicht zur Herausgabe entfällt, der Wettbewerb um die Daten ihrer Kunden geht weiter.

Das Folgende liest ein Arbeitsprogramm und die Verfahrensdokumente und trifft keine Prognose. Ob und wann die Kommission die Rücknahme vollzieht, entscheidet sie nach Anhörung der Gesetzgeber selbst, und ein späterer Vorschlag für Teile von Open Finance ist nicht ausgeschlossen. Ein Artikel an dieser Stelle hatte im Februar 2026 noch eine politische Einigung im Laufe des Jahres erwartet. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Seine Beschreibung der Datenkategorien bleibt als Bild dessen stehen, was nun vorerst nicht kommt.

In Kürze

Was: Ankündigung der Rücknahme des FiDA-Vorschlags COM(2023) 360 im Arbeitsprogramm 2027 der Kommission, COM(2026) 710, Anhang III Nr. 5, vom 4. November 2026

Frist: Rücknahme „within six months“ nach der Fußnote zum Anhang, rechnerisch bis Anfang Mai 2027

Begründung: mehr als drei Jahre anhängig, kein Trilog seit Juni 2025, im Rat keine Mehrheit in angemessener Zeit

Nachfolger: keiner genannt, anders als beim Einlagensicherungssystem EDIS auf derselben Liste

Was bleibt: Zahlungsdiensteverordnung und dritte Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3, PSD3) mit Schnittstellen und Berechtigungs-Dashboard für Zahlungskonten, Standpunkt des Rates vom 29. Oktober 2026, die Abstimmung im Parlament steht aus

Die Kommission begründet die Rücknahme mit der Blockade im Rat

Der Wortlaut im Anhang besteht aus zwei Sätzen: „The file has been pending with co-legislators more than three years. No trilogues have taken place since June 2025 and the file is unlikely to secure support in the Council within a reasonable timeframe.“ Ein Urteil über den Inhalt enthält er nicht. Das unterscheidet ihn vom ersten Anlauf. Im Februar 2025 berichtete die Börsen-Zeitung über den Entwurf des Arbeitsprogramms 2025, die Verordnung stehe danach „nicht in Einklang mit den derzeitigen Zielen der EU-Kommission“, und die Belastungen für die Finanzbranche konterkarierten das Ziel der Vereinfachung. Damals stand also der Inhalt in der Kritik. Heute nennt die Kommission das Verfahren, und den Ort der Blockade benennt sie gleich mit.

Wo das Verfahren stockte, zeigt ein Non-Paper der Kommission, das die Ratspräsidentschaft am 6. April 2026 unter der Nummer WK 5041/2026 an die Mitgliedstaaten verteilte. Es hält fest, dass es „no developments on FiDA in the European Parliament following the second trilogue meeting in June 2025“ gegeben habe, und sortiert die offenen Fragen im Rat. Ein zentraler Streitpunkt betraf die großen Plattformen, die der Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper einstuft. In einem früheren Non-Paper vom Mai 2025 hatte die Kommission vorgeschlagen, ihnen keine Lizenz als Finanzinformationsdienst zu geben und die Verknüpfung von FiDA-Daten mit anderen Datensätzen zu verbieten. Nach dem Papier unterstützten das viele Mitgliedstaaten, „many others favour full exclusion of gatekeepers from FiDA“, und eine ausreichende Annäherung habe es nicht gegeben. Einen zweiten Streitpunkt bildete der Wunsch einiger Staaten, nur solche Daten zu standardisieren, für die eine Nachfrage nachgewiesen ist. Die Kommission lehnte das ab: Den Marktteilnehmern die Wahl zu lassen, wann und wie das Recht gilt, sei mit den Zielen der Verordnung unvereinbar.

Die verfahrenstechnische Begründung lässt sich als diplomatische Hülle lesen, und für diese Lesart gibt es Belege. Politico schreibt, die etablierten Finanzhäuser, „insurers above all“, hätten die Verordnung bei jeder Gelegenheit abgelehnt, während Kommissarin Maria Luís Albuquerque das Dossier verteidigt und es mindestens einmal vor Kürzungen im Namen der Vereinfachung bewahrt habe. Das mag zutreffen, erklärt aber weniger, als es scheint. Im Rat zählt am Ende, ob sich eine qualifizierte Mehrheit für einen bestimmten Text findet, und an der Gatekeeper-Frage war dieser Text nach dem Non-Paper vom April 2026 nicht fertig. Eine Verordnung, über deren Anwendungsbereich sich die Mitgliedstaaten nicht einigen, braucht für ihre Rücknahme kein inhaltliches Urteil.

Für FiDA nennt der Anhang keinen Nachfolger

Wie eine Rücknahme mit Anschluss aussieht, zeigt dieselbe Liste drei Nummern weiter oben. Der Vorschlag für EDIS von 2015 liege seit mehr als zehn Jahren bei den Gesetzgebern „and is to be replaced by the proposals on banking competitiveness in Q1 2027“. Die Kommission sagt dort, was an die Stelle des alten Textes treten soll und wann. Bei FiDA fehlt ein solcher Satz. Auf der Liste ist das allerdings die Regel: Auch die Green Claims Directive nennt nur die fehlende Mehrheit im Rat und keinen Nachfolger. Für FiDA wiegt das Fehlen schwerer, weil Open Finance kein Randthema ist und die Kommission es nirgends neu verortet. Nach Punkt 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung von 2016 nennt die Kommission bei einer beabsichtigten Rücknahme ihre Gründe und „if applicable, an indication of the intended subsequent steps along with a precise timetable“. Für FiDA hat sie offenbar keine Folgeschritte für anwendbar gehalten.

The file has been pending with co-legislators more than three years. No trilogues have taken place since June 2025 and the file is unlikely to secure support in the Council within a reasonable timeframe. Europäische Kommission, Arbeitsprogramm 2027, Anhang III Nr. 5, 4. November 2026

In der Sprache des Terminhandels war FiDA eine Option auf ein Gesetz, und die Kommission lässt sie verfallen, statt sie in einen neuen Termin zu rollen. Zwar steht die Spar- und Investitionsunion weiter im Programm, und Open Finance ließe sich in ihre Logik einordnen, Kundendaten über Anbietergrenzen hinweg nutzbar zu machen. Als Vorschläge zu ihrer Vollendung nennt das Hauptdokument allerdings die Reform des Rahmens für Risikokapital und das Paket zur Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung der Banken, Open Finance oder Finanzdaten erwähnt es an keiner Stelle. Auch der Data Act, der seit dem 12. September 2025 gilt, füllt die Lücke nicht. Seine Zugangsrechte erfassen nach Art. 1 (2) und Art. 2 (5) Daten vernetzter Produkte und der zugehörigen Dienste, und im Normtext kommen weder Zahlungskonto noch Kreditinstitut vor. Für Finanzdaten liefert er nach dieser Lesart nur allgemeine Regeln zu Vergütung und fairen Bedingungen, sobald ein anderes Gesetz eine Herausgabepflicht anordnet. Ohne FiDA fehlt außerhalb des Zahlungskontos genau diese Pflicht.

Im Februar 2025 überlebte FiDA die Rücknahmeliste schon einmal

Dass ein Eintrag auf dieser Liste nicht das letzte Wort sein muss, hat FiDA selbst vorgeführt. Am 11. Februar 2025 meldete Cash. unter Berufung auf die Börsen-Zeitung, im Entwurf des Arbeitsprogramms 2025 stehe die Verordnung unter den Rücknahmen. Einen Tag später stand sie in der Endfassung unter den anhängigen Vorschlägen, und das veröffentlichte Arbeitsprogramm 2025 führt sie im Anhang III „Pending proposals“ als Nummer 36. Norman Wirth vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sprach damals von der „(aus meiner Sicht sehr vage) Möglichkeit“, dass weiter verhandelt werde. Die Möglichkeit wurde genutzt, für einen zweiten Trilog im Juni 2025, danach nicht mehr.

Das Verfahren für die jetzige Ankündigung lässt den Gesetzgebern einen Hebel, aber keinen Riegel. Nach der Vereinbarung von 2016 konsultiert die Kommission Parlament und Rat und geht auf deren Positionen ein. Der zuständige Ausschuss des Parlaments kann die Kommissarin nach der Geschäftsordnung anhören und eine Erklärung vor dem Plenum verlangen. Das letzte Wort bleibt nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments „solidly in the hands of the Commission“, und der Gerichtshof verlangt für eine Rücknahme legitime Gründe, die sich überprüfen lassen. Formal vollzogen wird eine solche Rücknahme üblicherweise mit einer Mitteilung im Amtsblatt.

Gewiss spricht der Präzedenzfall dafür, die sechs Monate nicht als Formalie zu behandeln. Allerdings unterscheidet sich die Lage in zwei Punkten. 2025 stand die Rücknahme in einem durchgestochenen Entwurf und fiel vor der Verabschiedung heraus, 2026 steht sie im verabschiedeten Dokument. Und die Begründung verweist diesmal auf den Rat, den auch ein entschlossenes Parlament nicht umstimmen kann. Eine öffentliche Stellungnahme des Berichterstatters, des Wirtschaftsausschusses oder der Ratspräsidentschaft gegen die Rücknahme war bis zum Stand der Recherche am 5. November 2026 nicht bekannt. Wer auf eine Wiederholung von 2025 setzt, setzt damit auf einen Rat, der die Gatekeeper-Frage binnen eines halben Jahres löst, bei der er nach dem Non-Paper vom April 2026 noch keine ausreichende Annäherung erreicht hatte.

Die Zahlungsdiensteverordnung schreibt Open Banking fort, aber nur für das Zahlungskonto

Die Kommission legte am 28. Juni 2023 zwei Pakete vor: die Zahlungsdienstevorschläge PSD3 und PSR und den FiDA-Vorschlag. Seither haben sie sich auseinanderentwickelt. Der Rat legte seine Position zum Zahlungspaket am 18. Juni 2025 fest, im selben Monat wie den letzten FiDA-Trilog. Am 27. November 2025 einigten sich Rat und Parlament vorläufig über PSD3 und PSR, der Wirtschaftsausschuss des Parlaments billigte den Text am 5. Mai 2026, und am 29. Oktober 2026 hat der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen, für die Richtlinie wie für die Verordnung. Das Parlament stimmt nun in zweiter Lesung ab, das Legislative Observatory nennt als vorläufigen Termin den 14. Dezember 2026.

Beide Pakete vorgelegt am 28. Juni 2023 2024 2025 2026 2027 PSD3/PSR Vorschlag 28.06.2023 Ratsposition 18.06.2025 Einigung 27.11.2025 Rat 1. Lesung 29.10.2026 FiDA kein Trilog Vorschlag 28.06.2023 Ratsmandat 04.12.2024 letzter Trilog Juni 2025 Rücknahme angekündigt 04.11.2026
Beide Pakete hat die Kommission am 28. Juni 2023 vorgelegt. PSD3 und PSR haben den Standpunkt des Rates in erster Lesung erreicht, die Abstimmung im Parlament steht aus. Für FiDA hat seit Juni 2025 kein Trilog stattgefunden, die Kommission hat am 4. November 2026 die Rücknahme angekündigt. Eigene Darstellung, Stand 5. November 2026. Quellen: COM(2023) 360, Ratsdokumente 8543/1/26 und 8535/1/26 vom 29.10.2026, Pressemitteilungen des Rates vom 18.06.2025 und 27.11.2025, Non-Paper WK 5041/2026, COM(2026) 710, Anhang III Nr. 5.

Was die PSR für den Datenzugang regelt, steht im Ratsstandpunkt. Nach Art. 36 muss jede Bank, die ein online zugängliches Zahlungskonto anbietet, mindestens eine dedizierte Schnittstelle für Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste bereithalten, und Art. 38 verlangt dafür mindestens dieselbe Verfügbarkeit und Leistung wie für die eigene Kundenschnittstelle. Art. 45 zählt in zwölf Buchstaben Hindernisse auf, die eine Schnittstelle nicht errichten darf, von zusätzlichen Registrierungen bis zur doppelten Authentifizierung. Art. 44 verpflichtet die kontoführende Bank zu einem Dashboard, über das Kunden ihre Einwilligungen einsehen, jederzeit kostenlos widerrufen und binnen 48 Stunden wiederherstellen können. Die Verordnung gilt nach ihrem Schlussartikel 21 Monate nach Inkrafttreten, die Regeln zum Abgleich von Name und IBAN nach 27 Monaten. Ein Kalenderdatum gibt es erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Dieses Dashboard stammt nicht aus FiDA. Es stand schon 2023 im Kommissionsvorschlag zur PSR, damals als Art. 43, und steht im Ratsstandpunkt als Art. 44. FiDA hatte in seinem Art. 8 ein eigenes Dashboard vorgesehen, für die übrigen Finanzdaten. Im Rat schlug die Präsidentschaft im Januar 2025 vor, das PSR-Dashboard so weit wie möglich an FiDA anzugleichen, und einige Mitgliedstaaten wollten ein einziges gemeinsames Dashboard. In den vereinbarten Texten von PSR und PSD3 kommt FiDA nicht mehr vor. Wer für beide Verordnungen eine gemeinsame Einwilligungsverwaltung geplant hat, behält damit die Hälfte, die für das Zahlungskonto gilt.

Großbritannien behandelt Open Finance als Roadmap mit gesetzlicher Ermächtigung

Der Vergleich mit dem Vereinigten Königreich zeigt, dass die EU mit einer fehlenden Pflicht nicht allein steht. Anders als die FCA nennt die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm allerdings keinen Folgeschritt. Auch in London ist Open Finance 2026 keine Rechtspflicht. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat im April 2026 ihre Roadmap „Open finance: Our vision for a smart data future“ veröffentlicht. Darin kündigt sie an: „In Q4 2026, we will publish a discussion paper focused on the first open finance scheme.“ 2027 soll nach der Roadmap die Phase der Ausgestaltung folgen, 2028 bis 2030 die Skalierung, und nach der Pressemitteilung der FCA will sie mit dem Finanzministerium bis Ende 2027 Optionen für einen Rechtsrahmen erarbeiten. Als erste Anwendungsfälle nennt sie Kredite an kleine und mittlere Unternehmen und Hypotheken.

Den rechtlichen Unterbau hat das Parlament in Westminster bereits geschaffen. Der Data (Use and Access) Act 2025 ermächtigt die Regierung in seinem ersten Teil, Smart-Data-Systeme per sektoraler Verordnung einzuführen, und sein Abschnitt 14 regelt eigens die Rolle der FCA bei Schnittstellen für Finanzdienste. Die Ermächtigungen gelten seit dem 20. August 2025. Eine erlassene Smart-Data-Verordnung für Finanzdienste war bis zum Stand der Recherche nicht zu finden. Das britische Modell kehrt damit die Reihenfolge der EU um. Brüssel schrieb zuerst eine Verordnung mit Pflichten für zahlreiche Datenkategorien jenseits des Zahlungskontos und scheiterte an der Einigung. London schafft eine Ermächtigung und will sie Anwendungsfall für Anwendungsfall füllen. Die EU hat nach dem 4. November 2026 weder das eine noch das andere. Für eine Bank mit Geschäft auf beiden Seiten des Kanals lohnt es sich deshalb, das Diskussionspapier der FCA im vierten Quartal 2026 zu lesen.

Der Wettbewerb um Kundendaten läuft ohne gesetzliche Schnittstelle weiter

Die Reaktionen fallen geteilt aus. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), erklärte am 4. November: „Gut, dass die Kommission bei FiDA die Reißleine zieht.“ Unternehmen teure Datenautobahnen vorzuschreiben, nach denen kein Kunde gefragt habe, bringe Europa nicht voran, und die Finanzdaten europäischer Verbraucher sollten den großen Plattformen außerhalb Europas „nicht auf einem Silbertablett serviert werden“. Tanja Müller-Ziegler, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), nannte den Rückzug „konsequent und richtig“, weil FiDA außereuropäischen Tech-Konzernen die Tür zu europäischen Finanzdaten geöffnet hätte. Thomas Richter vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management sprach von einem „positiven Signal“.

Zurückhaltender äußerte sich nach der Börsen-Zeitung der Bankenverband, der auch Fintechs zu seinen Mitgliedern zählt. Kolja Gabriel aus der Geschäftsleitung verwies darauf, dass die Entscheidung der fehlenden Aussicht auf eine Einigung im Rat Rechnung trage und Fragen nach dem konkreten Mehrwert bestanden hätten. Die European FinTech Association „bedauert zutiefst“ die Entscheidung, zitiert dieselbe Zeitung, und rechnet nach eigener Angabe mit einem um 1 bis 1,5 Prozent höheren Bruttoinlandsprodukt der EU im Jahr 2030 durch Open Finance. Lukas Spohr vom Digitalverband Bitkom hält den Grundgedanken weiter für richtig, die Rücknahme dürfe nicht das Ende der Diskussion sein. Andres Lehtmets, früher bei der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), schrieb am 4. November auf LinkedIn: „I still believe open finance is right for consumers, for businesses and for Europe's competitiveness. In the era of agentic finance, even more so.“ Stellungnahmen der europäischen Dachverbände der Banken, Versicherer und Verbraucher waren bis zum Stand der Recherche nicht bekannt.

Die Erleichterung der Datenhalter hat einen realen Kern. FiDA hätte nach Darstellung des GDV erhebliche Ressourcen für Schnittstellen, Datensysteme und Dashboards gebunden, und die Häuser hätten Daten, die sie bisher selbst auswerten, auf Wunsch ihrer Kunden an lizenzierte Dritte herausgeben müssen. Beruhigender ist die Lage für die Banken dadurch allerdings nur auf den ersten Blick. Ohne gesetzliche Schnittstelle entscheidet jedes Haus selbst, welchen Zugang es zu welchen Bedingungen öffnet, und manche öffnen ihn freiwillig. Der BVR verweist auf giroAPI, die privatwirtschaftliche Schnittstelle der Deutschen Kreditwirtschaft, und Scalable Capital hat sein Depot über das Model Context Protocol (MCP) für KI-Assistenten geöffnet, ohne dass ein Gesetz es verlangte. Am Zahlungskonto bleibt der Zugang für Dritte dagegen ein Recht. Nach Art. 42 (2) PSR dürfen Kontoinformationsdienste Daten abrufen, „whether or not the payment service user is actively requesting such information“. Auf diesem Weg kommen Aggregatoren heute an Kontodaten, und auf ihm würde auch ein KI-Assistent mit Kontozugriff ankommen. Wer seine Daten nicht herausgeben muss, kann den Zugang verhandeln. Er kann dabei allerdings Kunden an einen Wettbewerber verlieren, der diesen Zugang als Produkt anbietet.

Handlungsempfehlungen für Datenstrategie, Zahlungsverkehr und Regulatorik

1. Laufende FiDA-Vorbereitungen auf ihren PSR-Anteil prüfen

Schnittstelle, Parität mit der Kundenschnittstelle, verbotene Hindernisse und Berechtigungs-Dashboard bleiben für Zahlungskonten Pflicht, nach Art. 36, 38, 44 und 45 PSR, anwendbar 21 Monate nach Inkrafttreten. Projekte, die FiDA und PSR gemeinsam geplant haben, lassen sich entlang dieser Grenze teilen, statt sie als Ganzes zu stoppen. Eine Ausnahme von der dedizierten Schnittstelle gewährt nach Art. 40 nur die zuständige Behörde, als Rückfallebene taugt sie deshalb nicht für die Planung.

2. Datenzugang jenseits des Zahlungskontos als Vertragsprodukt behandeln

Für Depot-, Kredit- und Versicherungsdaten gibt es nach der Rücknahme keine Herausgabepflicht, aber erkennbares Interesse von Vermittlern und Fintechs, wie die Stellungnahme der European FinTech Association und frühere Äußerungen des AfW zeigen. Ob ein Haus diesen Zugang über giroAPI, bilaterale Verträge oder eigene Schnittstellen öffnet, zu welchem Preis und mit welchen Limits, ist eine Produktentscheidung, die vor dem ersten Wettbewerber fallen sollte. Am Zahlungskonto gibt es diesen Spielraum nicht: Dort verlangt die PSR den Zugriff über die dedizierte Schnittstelle und verbietet die Hindernisse aus Art. 45.

3. Die sechs Monate bis zur Rücknahme beobachten

Bis zum Vollzug bleibt FiDA ein anhängiger Vorschlag. Eine Anhörung der Kommissarin im Wirtschaftsausschuss, eine Erklärung vor dem Plenum oder ein Kompromissangebot aus dem Rat wären die Signale, dass sich 2025 wiederholt. Ohne solche Signale ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Endpunkt. Bis dahin kostet ein ruhendes Vorbereitungsprogramm wenig, ein vorschnell aufgelöstes Team dagegen Zeit, falls sich der Ablauf von 2025 wiederholt.

4. Die Umsetzung von PSD3 und PSR an der Plenarabstimmung ausrichten

Nach der Abstimmung im Parlament, vorläufig für den 14. Dezember 2026 angesetzt, und der Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt 20 Tage später mit dem Inkrafttreten die Frist von 21 Monaten. Wer Open-Banking-Budgets heute an FiDA gekoppelt hat, sollte sie an den Beginn dieser Frist binden. Einzelne Vorschriften, darunter Art. 92 und die Übergangsregeln in Art. 118, gelten nach dem Schlussartikel schon ab Inkrafttreten, der Abgleich von Name und IBAN erst nach 27 Monaten.

Timeline: Zwei Pakete aus dem Juni 2023
Wie das Zahlungspaket vorankam und FiDA auf die Rücknahmeliste geriet
28. Juni 2023
Vorschläge der Kommission
FiDA (COM(2023) 360) sowie PSD3 und PSR am selben Tag vorgelegt.
4. Dezember 2024
Ratsmandat zu FiDA
Gestufte Anwendung in drei Phasen über 48 Monate.
Februar 2025
Arbeitsprogramm 2025
Im Entwurf auf der Rücknahmeliste, in der Endfassung unter den anhängigen Vorschlägen.
Juni 2025
Letzter FiDA-Trilog
Zweiter Trilog, danach keine weitere Runde. Am 18. Juni legt der Rat seine Position zum Zahlungspaket fest.
27. November 2025
Einigung über PSD3 und PSR
Vorläufige Einigung von Rat und Parlament.
29. Oktober 2026
Standpunkt des Rates zu PSD3 und PSR
Erste Lesung abgeschlossen, das Parlament stimmt in zweiter Lesung ab.
4. November 2026
Arbeitsprogramm 2027
FiDA in Anhang III, Rücknahme binnen sechs Monaten angekündigt, kein Nachfolger genannt.
14. Dezember 2026
Plenum zu PSD3 und PSR (vorläufig)
Danach Veröffentlichung im Amtsblatt, Anwendung 21 Monate nach Inkrafttreten.
bis Mai 2027
Vollzug der Rücknahme (rechnerisch)
Sechs Monate nach dem Arbeitsprogramm, nach Konsultation von Parlament und Rat.

Begriffserklärung

FiDA: Financial Data Access Regulation, Vorschlag der Kommission vom Juni 2023 für einen Rechtsanspruch von Kunden, Finanzdaten jenseits des Zahlungskontos, etwa zu Depots, Krediten und Versicherungen, über standardisierte Schnittstellen an lizenzierte Dritte freizugeben.

Open Banking und Open Finance: Open Banking ist der Zugang Dritter zu Zahlungskontodaten und Zahlungsauslösung mit Zustimmung des Kunden, gesetzlich geregelt seit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und künftig in der PSR. Open Finance weitet dieses Prinzip auf weitere Finanzdaten aus, in der EU sollte FiDA es regeln.

Kontoinformationsdienst: Dienst, der Kontodaten mit Zustimmung des Kunden abruft und zusammenführt, aber keine Zahlungen auslöst.

Berechtigungs-Dashboard: Oberfläche der kontoführenden Bank, auf der Kunden die erteilten Datenzugriffe einsehen, widerrufen und wiederherstellen. In der PSR Art. 44, nur für Zahlungskonten.

Gatekeeper: Große Plattformunternehmen, die die Kommission nach dem Digital Markets Act benennt. Ihr Zugang zu FiDA-Daten war einer der offenen Streitpunkte im Rat.

Rücknahmeliste: Anhang des jährlichen Arbeitsprogramms mit anhängigen Vorschlägen, die die Kommission binnen sechs Monaten zurückziehen will. Vollzogen wird die Rücknahme erst danach.

EDIS: European Deposit Insurance Scheme, Vorschlag von 2015 für eine europäische Einlagensicherung, ebenfalls auf der Rücknahmeliste, laut Kommission zu ersetzen durch das Bankenpaket im ersten Quartal 2027.

Christian Schablitzki

Christian Schablitzki – the agentic banker

Strategy & Management Consultant · Agentic-AI-Experte für Finanzinstitute

Über 20 Jahre in Investmentbanking und Derivatehandel, anschließend mehr als 10 Jahre als Berater für Finanzinstitute. Zertifiziert als Claude Partner – Claude Code (Anthropic), außerdem in Google AI, Generative AI Leader (Google Cloud) und IBM RAG and Agentic AI.

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