Am Samstag, dem 18. Juli 2026, verstrich eine gesetzliche Frist des Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act (GENIUS Act) – genau ein Jahr nach der Unterzeichnung durch Präsident Donald Trump am 18. Juli 2025. Bis zu diesem Tag sollten die zuständigen US-Bundesbehörden finale Regeln für Zahlungs-Stablecoins vorlegen. Vorgelegt haben sie stattdessen zehn separate Entwürfe in unterschiedlichen Kommentarphasen, von denen keiner vor Herbst 2026 in Kraft treten kann.

Ein gerissener Termin bei einer US-Aufsichtsbehörde ist für sich genommen wenig bemerkenswert; solche Fristen verstreichen regelmäßig ohne Folgen. Bemerkenswert ist, dass der Verzug das Inkrafttreten des Gesetzes nicht verschiebt. Für Treasury-Abteilungen und Payments-Strategen in Europa verkürzt sich damit das Fenster, in dem aus einem Entwurf geltendes Recht wird.

In Kürze

Was: Die Rulemaking-Frist des GENIUS Act verstrich am 18. Juli 2026 ohne finale Regeln

Wer: Office of the Comptroller of the Currency (OCC), Federal Reserve (Fed), Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und National Credit Union Administration (NCUA) als primäre Regulatoren, dazu das US-Finanzministerium; das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) an einer separaten Geldwäsche-Regelsetzung

Wann: Frist ein Jahr nach der Unterzeichnung (18. Juli 2025)

Stand: zehn separate Entwürfe (Notice of Proposed Rulemaking, NPRM), keiner vor Herbst 2026 finalisierbar

Wirksamkeit: 18. Januar 2027 – vom Verzug unberührt

Zehn Verfahren, kein Paket

In der ersten Verkürzung der Nachricht klingt es so, als läge ein einzelner Regelentwurf vor, dessen Fertigstellung sich verzögert. Der Befund ist granularer. Zum Stichtag lagen mindestens zehn separate NPRMs vor: der OCC-Hauptentwurf zu Kapital und Liquidität von Ende Februar, Entwürfe von FDIC und Finanzministerium im April, eine gemeinsame Geldwäsche-Regelsetzung von FinCEN und dem Office of Foreign Assets Control, ein Core-Issuer-Entwurf der NCUA, ein weiterer OCC-Entwurf zu Geldwäsche und Sanktionen im Juni sowie ein Entwurf zur Kundenidentifikation, den fünf Behörden gemeinsam tragen. Die Verfahren stehen auf unterschiedlichen Reifegraden, und eine sichtbare Koordination fehlt – obwohl das Gesetz sie in Abschnitt 13(b) verlangt. Kanzleien und Beratungshäuser, die den Prozess verfolgen, halten ein koordiniertes Gesamtpaket vor dem Herbst für unwahrscheinlich.

Der Punkt ist weniger die Zahl der Entwürfe als ihre fehlende Abstimmung. Ein Emittent, der wissen will, welche Kapital-, Liquiditäts-, Geldwäsche- und Identifikationspflichten am Ende gleichzeitig gelten, findet die Antworten heute in mehreren Verfahren mit eigenen Fristen und eigenem Zuschnitt. Verlässlich ist keine davon, solange sie im Entwurfsstadium steht.

Der Starttermin bleibt stehen

Der eigentliche Nachrichtenwert liegt im Zusammenspiel von gerissener Frist und festem Starttermin. Das Gesetz wird wirksam 18 Monate nach der Unterzeichnung oder 120 Tage nach Vorlage finaler Regeln, je nachdem, was früher eintritt. Weil finale Regeln fehlen, greift der erste Pfad: der 18. Januar 2027. Eine spätere Fertigstellung kann diesen Termin nicht nach hinten schieben, sondern über den 120-Tage-Pfad allenfalls nach vorn holen. Das Datum ist damit eine Obergrenze, kein beweglicher Zielpunkt.

Für Marktteilnehmer heißt das: Sie werden ein Regelwerk einhalten müssen, das in seiner endgültigen Fassung noch in mehreren Verfahren steckt, und der Kalender lässt kaum Vorlauf zwischen Finalisierung und Wirksamkeit. Ob ein Jahr für einen vollständigen Notice-and-Comment-Zyklus bei fünf koordinationspflichtigen Behörden überhaupt realistisch war, ist eine berechtigte Frage an die Fristsetzung selbst. Sie ändert an der Lage nichts: Der Termin steht, die Regeln sind es nicht.

Der Fristbruch ist die kleinere Nachricht. Die größere: Der 18. Januar 2027 bleibt stehen, während die Regeln, die bis dahin gelten sollen, noch in zehn Verfahren stecken. Zur Lage ein Jahr nach der Unterzeichnung des GENIUS Act

Was im OCC-Entwurf steht

Wie ein US-Reserverahmen aussehen könnte, lässt sich am OCC-Hauptentwurf ablesen, den die Behörde Ende Februar veröffentlicht hat und dessen Kommentarfrist bereits am 1. Mai 2026 endete. Er sieht ein Mindestkapital von 5 Mio. USD in der De-novo-Phase vor, ein gestaffeltes Liquiditätsraster und ein Konzentrationslimit. Konkret sollen mindestens 10 % der Reserven als Sichteinlagen oder Guthaben bei der Notenbank am selben Tag verfügbar sein, mindestens 30 % binnen fünf Geschäftstagen, und der Rest darf eine gewichtete Durchschnittsfälligkeit von 20 Tagen nicht überschreiten. Bei einem einzelnen Institut dürfen höchstens 40 % der Reserven liegen. Emittenten mit einem Volumen ab 25 Mrd. USD sollen zusätzlich mindestens 0,5 % ihrer Reserven als versicherte Einlagen halten, gedeckelt bei 500 Mio. USD. Rücknahmen sollen binnen zwei Geschäftstagen erfolgen, unter Stress – bei Rücknahmen von mehr als 10 % innerhalb von 24 Stunden – verlängert sich die Frist auf sieben Kalendertage.

Diese Zahlen sind ein Entwurf, kein geltendes Recht, und sie gehören sauber verortet. Sie stammen aus dem Kapital- und Liquiditätsverfahren, dessen Kommentarfrist im Mai schloss. Eine andere Frist, der 21. August 2026, geistert in einigen Zusammenfassungen als vermeintliche Deadline dieser Reserveregeln herum. Sie gehört jedoch zum separaten Entwurf zur Kundenidentifikation, den fünf Behörden am 22. Juni vorgelegt haben. Beides zu verknüpfen, führt in die Irre. Wie umstritten die Reserve-Architektur im Detail ist, zeigt der Kommentar von BlackRock, der sich gegen eine mögliche Obergrenze von 20 % für tokenisierte Reserve-Aktiva und für die Anerkennung von Treasury-ETFs und variabel verzinsten Anleihen als Reserve ausspricht.

Europa: Vorsprung mit eigenen Lücken

Der Kontrast zu Europa liegt nahe, trägt aber nicht als Triumph. Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) gilt seit Mitte 2024, und ihr Regime läuft im Betrieb: 19 autorisierte Emittenten von E-Money Token (EMT) in elf Ländern, 29 emittierte Token. Zugleich steht die Zahl der autorisierten Emittenten von Asset-Referenced Token (ART) bei null – eine strukturelle Lücke auf der europäischen Seite. Und während die USA ohne verbindlichen Rahmen dastehen, dominieren die dollarbasierten Coins USDT und USDC mit rund 83 % einen Markt von etwa 309 bis 310 Mrd. USD. Der Vorsprung im Verfahren übersetzt sich also nicht automatisch in einen Vorsprung am Markt.

Die aufsichtliche Sorge in Europa richtet sich weniger auf Tempo als auf Struktur. Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), hat in einer Rede vor dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken im September 2025 die Risiken benannt: „We know the dangers. And we do not need to wait for a crisis to prevent them." Mit Blick auf grenzüberschreitende Multi-Issuance-Konstruktionen, bei denen derselbe Stablecoin in mehreren Jurisdiktionen ausgegeben wird, forderte Christine Lagarde: „European legislation should ensure that such schemes cannot operate in the EU unless supported by robust equivalence regimes in other jurisdictions and safeguards relating to the transfer of assets between the EU and non-EU entities." In einer separaten Warnung an die EU-Finanzminister im Mai 2026 wies die EZB darauf hin, dass eine Ausweitung von Euro-Stablecoins Einlagen abziehen, die Refinanzierungskosten erhöhen und die geldpolitische Steuerung beeinträchtigen könnte.

Was das für europäische Häuser heißt

Aus der Lage folgen drei Beobachtungen für Treasury- und Payments-Verantwortliche. Erstens bleibt der US-Markt bis mindestens Ende 2026 ohne verbindlichen Rechtsrahmen. Institutionelle Gegenparteien – Verwahrstellen, Korrespondenzbanken, Treasury-Einheiten mit eigenen Compliance-Vorgaben – können sich in USD-Stablecoin-Engagements nur auf Entwürfe stützen, was das Gegenpartei- und Rechtsdurchsetzungsrisiko erhöht. Zweitens ist die granulare OCC-Reserve-Architektur mit ihrem Drei-Stufen-Raster und dem 40-%-Konzentrationslimit ein plausibler Zielzustand für 2027, unabhängig vom genauen Finalisierungsdatum; wer die Struktur früh in die eigene Planung aufnimmt, verschafft sich Vorlauf. Drittens spricht die EZB-Position gegen Multi-Issuance-Konstruktionen für eigenständige, MiCA-konforme Euro-Stablecoin-Initiativen statt für die Abhängigkeit von US-Coins mit unfertigem Rahmen – etwa das von zwölf europäischen Banken getragene Vorhaben Qivalis, das einen regulierten Euro-Stablecoin für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt hat.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Für Treasury, Payments-Strategie und Digital-Banking-Verantwortliche ergeben sich aus dem Fristverzug vier Handlungsfelder.

1. USD-Stablecoin-Engagements auf Entwurfsbasis bewerten

Sofort: Bestehende und geplante Positionen in dollarbasierten Stablecoins daraufhin prüfen, welche Pflichten aus den zehn Entwürfen sie am Ende treffen könnten. Solange kein finaler Rahmen gilt, ist jede Zusage von Gegenparteien zu Reserven, Rücknahmen und Prüfpflichten vorläufig. Das gehört in die Risikobewertung, nicht in die Fußnote.

2. Die OCC-Reserve-Architektur als Zielzustand 2027 einplanen

In der Planung: Das Drei-Stufen-Liquiditätsraster (10 % am selben Tag, 30 % binnen fünf Geschäftstagen, Rest ≤ 20 Tage), das 40-%-Konzentrationslimit und die Rücknahmefrist von zwei Geschäftstagen als wahrscheinlichen Standard für 2027 behandeln. Wer die Struktur heute versteht, bewertet USD-Stablecoin-Partner und -Produkte nach dem, was 2027 gelten dürfte, nicht nach dem Status quo.

3. MiCA-konforme Euro-Optionen gegen die USD-Abhängigkeit halten

Strategisch: Für Zahlungs- und Verwahrprozesse die verfügbaren MiCA-regulierten Euro-Stablecoins und angekündigte Initiativen wie Qivalis als Alternative zu US-Coins mit unfertigem Rahmen bewerten. Die EZB-Warnung vor Multi-Issuance-Konstruktionen spricht für eigenständige europäische Lösungen – und gegen Abhängigkeiten, deren Rechtsgrundlage im Ausland noch nicht steht.

4. Den 18. Januar 2027 als Planungsanker führen

Im Zeitplan: Nicht das offene Finalisierungsdatum der US-Regeln zum Bezugspunkt machen, sondern das feste Wirksamkeitsdatum. Es ist die Obergrenze, hinter die sich der Rahmen nicht schieben lässt. Wer die eigene Roadmap an diesem Datum ausrichtet, plant gegen einen festen Termin statt gegen einen beweglichen – und behält den engen Restweg zwischen finaler Regel und Geltung im Blick.

Timeline: Der GENIUS Act von der Signierung zur Wirksamkeit
Was gilt, was läuft und was kommt
18. Juli 2025
GENIUS Act unterzeichnet
Präsident Donald Trump zeichnet das Gesetz (Public Law 119-27); die Rulemaking-Uhr beginnt.
Februar bis Juni 2026
Zehn separate Entwürfe (NPRMs)
OCC-Kapital und -Liquidität (Kommentarfrist bis 1. Mai), FDIC, Finanzministerium, FinCEN, NCUA und ein Fünf-Behörden-Entwurf zur Kundenidentifikation (22. Juni).
18. Juli 2026
Rulemaking-Frist gerissen
Ein Jahr nach der Unterzeichnung liegt keine finale Regel vor, nur Entwürfe in unterschiedlichen Kommentarphasen.
21. August 2026
Kommentarfrist zur Kundenidentifikation (Customer Identification Program, CIP)
Ende der Kommentarphase für den separaten Fünf-Behörden-Entwurf zur Kundenidentifikation, nicht für die Reserveregeln.
Herbst 2026
Frühestens ein koordiniertes Regelpaket
Kanzleien und Beratungshäuser halten eine Finalisierung vor dem Herbst für unwahrscheinlich.
18. Januar 2027
Wirksamkeit des Gesetzes
18 Monate nach der Unterzeichnung oder 120 Tage nach finalen Regeln, was früher eintritt – vom Verzug unverändert.
Christian Schablitzki

Christian Schablitzki

Strategy & Management Consultant · Agentic-AI-Experte für Finanzinstitute

Über 20 Jahre in Investmentbanking und Derivatehandel, anschließend mehr als 10 Jahre als Berater für Finanzinstitute. Aktuell Partner bei Infosys Consulting in Deutschland. Zertifiziert in Google AI, Generative AI Leader (Google Cloud) und IBM RAG and Agentic AI.

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