Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2026 eine gezielte Konsultation zur Überprüfung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCA) veröffentlicht. Das Dokument umfasst 86 Fragen in vier Teilen. Die Antwortfrist lief ursprünglich bis zum 31. August 2026 und wurde auf den 30. September 2026 verlängert.

Die Frist ist der schwächste Teil dieser Nachricht. Konsultationen laufen ständig, und ein Termin im Verfahrenskalender trägt für sich genommen keine Entscheidung. Interessant wird die Lage erst, wenn man zwei Dinge nebeneinanderlegt: Die Aufsichtsbehörden sind sich in einer Kernfrage öffentlich uneins, bevor die Kommission überhaupt entschieden hat. Und ein Bankenkonsortium baut parallel schon an dem Produkt, dessen Regeln gerade verhandelt werden.

In Kürze

Was: gezielte Konsultation zur Überprüfung der Kryptowerte-Verordnung, 86 Fragen in vier Teilen

Wer: Europäische Kommission, Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA)

Wann: veröffentlicht am 20. Mai 2026, Frist bis 30. September 2026, 23:59 Uhr MESZ

Kernthemen: Abgrenzung zu MiFID, Stablecoin-Anforderungen, Dienstleister-Rahmen, tokenisierte Einlagen, Sachenrecht an Token

Rechtsgrundlage: Artikel 140(1) MiCA verpflichtet die Kommission zu einem Bericht bis 30. Juni 2027

Status: ergebnisoffen; ein Gesetzgebungsvorschlag ist ausdrücklich nur vorgesehen, wo er angemessen erscheint

Was tatsächlich zur Disposition steht

Die erste Frage des Dokuments ist zugleich die folgenreichste. Sie stellt die gesamte Architektur der letzten Jahre zur Debatte: Sollen Kryptowerte, die als Finanzinstrumente im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID II) gelten, weiterhin dem sektoralen Recht unterliegen, oder sollen künftig grundsätzlich alle Vermögenswerte, die auf verteilten Registern verbucht und gehandelt werden, unter MiCA fallen? Im Original heisst es: „Should crypto-assets that qualify as financial instruments as defined in Directive 2014/65/EU of the European Parliament and of the Council, continue to be governed by sectorial legislation (MiFID/MiFIR/MAR/Prospectus Regulation, etc.), or should all assets that are recorded and transacted on distributed ledgers and that meet the definition of a crypto-asset, or the services provided on such assets, in principle be covered by MiCA?"

Frage 7 benennt die Grenzfälle, an denen sich diese Abgrenzung heute reibt, ungewöhnlich konkret: „hybrid tokens, wrapped assets, tokenised fund interests, tokenised money-market instruments, governance tokens, synthetic exposures, or assets marketed as NFTs but issued in series". Wer tokenisierte Fondsanteile oder tokenisierte Geldmarktinstrumente in dieser Liste liest, findet dort das eigene Produktverzeichnis wieder.

Der vierte Teil des Dokuments behandelt Themen, die im ursprünglichen Anwendungsbereich gar nicht vorgesehen waren. Dazu gehören tokenisierte Einlagen, die die Kommission wörtlich definiert als „digital representations of traditional commercial bank deposits recorded on a blockchain or distributed ledger, allowing for programmable, instant 24/7 settlements". Die Fragen 74 bis 79 gehen den Nutzen je Anwendungsfall durch, von Zahlungsverkehr über Wertpapierabwicklung Zug um Zug bis zur Intraday-Liquidität, und fragen anschliessend nach dem Verhältnis zum Eigenkapitalregime und zur Einlagensicherung.

Die breiteste Baustelle liegt am Schluss. Die Fragen 80 bis 85 betreffen das Sachenrecht an Token: Eigentum, Übertragung, Wirkung gegenüber Dritten, Bestellung von Sicherheiten, Behandlung in der Insolvenz und das Risiko in mehrstufigen Verwahrketten. Zur Auswahl stellt die Kommission unter anderem eine EU-weite Vollharmonisierung, eine Teilharmonisierung, ein eigenes Regime für Register auf verteilten Systemen sowie eine rein kollisionsrechtliche Lösung.

Warum das auch Häuser ohne Krypto-Geschäft trifft

Der naheliegende Reflex lautet, dass ein Krypto-Review nur Krypto-Häuser angeht. Er trägt nicht, und zwar aus drei unabhängigen Gründen.

Erstens ist die Abgrenzung zwischen MiCA und MiFID kein Randthema, sondern der erste von vier Themenblöcken. Sie betrifft jedes Institut, das klassische Wertpapiere emittiert, verwahrt oder handelt und diese perspektivisch tokenisieren will. Zweitens sind tokenisierte Einlagen ureigenes Bankgeschäft und kein Nischenprodukt. Drittens hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) mit ihrer Stellungnahme EBA/OP/2026/01 vom 12. Februar 2026 die Übergangsfrist zwischen Zahlungsdiensterichtlinie und MiCA beendet. Seit dem 2. März 2026 gilt für Transfers von E-Geld-Token, die eine Zahlungsdienstleistung darstellen, die volle Konformität mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2). Das trifft auch Banken, die solche Token lediglich im Zahlungsverkehr berühren.

Die Frage ist nicht, ob ein Haus Krypto macht. Die Frage ist, ob es tokenisieren will. Wer das bejaht, findet sein Produktverzeichnis in Frage 7 wieder. Zur Reichweite des MiCA-Reviews

Die Aufsicht ist sich uneins, bevor entschieden ist

Der Streitpunkt heisst Multi-Issuance: Darf derselbe Stablecoin von einem Emittenten innerhalb und einem Emittenten ausserhalb der EU parallel ausgegeben werden, mit gegenseitiger Austauschbarkeit der Token? Die Kommission behandelt das als offene Frage und stellt in den Fragen 30 sowie 40 und 41 zur Debatte, ob solche Modelle möglich bleiben sollen und ob stattdessen ein Äquivalenzregime für globale Stablecoins geschaffen wird. Unter geltendem Recht ist Multi-Issuance nicht verboten.

Die Europäische Zentralbank (EZB) sieht das enger. Über ein Non-Paper vom 10. April 2026, also ein informelles und nicht offiziell zurechenbares Papier, berichten mehrere Fachdienste übereinstimmend; darin soll die EZB die Auffassung vertreten, MiCA erlaube Multi-Issuance mit Drittstaaten nicht, weil Emittenten ausserhalb der EU keine gleichwertigen Schutzstandards erfüllen müssen. Das Papier selbst ist nicht veröffentlicht, wie es bei dieser Gattung üblich ist, und lässt sich daher nicht im Wortlaut nachlesen. Als Richtung passt es allerdings zu den öffentlichen Auftritten des Direktoriumsmitglieds Piero Cipollone, der im Mai und Juli 2026 vor einer Erosion der Bankeinlagen durch Stablecoins gewarnt und dafür geworben hat, die Abwicklungsfunktion privaten Token zu überlassen und die Geldfunktion an Zentralbankgeld zu binden.

Für die Praxis ist weniger interessant, wer am Ende recht behält, als der Umstand selbst: Zwei europäische Institutionen vertreten in einer Kernfrage unterschiedliche Auffassungen, und die Konsultation ist genau der Ort, an dem dieser Dissens ausgetragen wird. Wer eine Antwort einreicht, schreibt nicht in ein leeres Feld, sondern in eine laufende Auseinandersetzung.

Warum „Deregulierung auf US-Druck" zu kurz greift

Die verbreitete Lesart ordnet den Review als europäische Antwort auf den GENIUS Act ein, das am 18. Juli 2025 unterzeichnete US-Stablecoin-Gesetz. Dessen Eckpunkte sind hart: vollständige Deckung in Bargeld oder kurzlaufenden US-Staatsanleihen, ein Verbot vom Emittenten gezahlter Zinsen, Wirksamkeit spätestens im Januar 2027.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens nennt die Kommission das Gesetz in ihrem Konsultationstext nicht beim Namen. Der Zusammenhang ist eine plausible Einordnung der Fachwelt, keine Selbstauskunft. Zweitens, und wichtiger: Der Review verläuft in beide Richtungen zugleich. Wo es um die Wettbewerbsfähigkeit von Emittenten mit Sitz in der EU geht, wird über Lockerungen nachgedacht, etwa beim Zinsverbot und bei der Frage, welche Aktiva als Reserve dienen dürfen. Wo es um Kontrolle über Drittstaaten geht, weist alles in die Gegenrichtung: Die EZB verlangt Einschränkungen bei der Multi-Issuance, und die EBA hat mitten im Review-Zeitraum eine Übergangsfrist beendet statt sie zu verlängern. Wer den Vorgang nur als Deregulierung beschreibt, unterschlägt die Hälfte.

Während verhandelt wird, wird schon gebaut

Parallel zur Konsultation entsteht ein europäischer Euro-Stablecoin aus dem Bankensektor. Träger ist die Qivalis B.V., nach eigenen Angaben eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 98235680. Im Februar 2026 zählte das Konsortium zwölf Institute, darunter BNP Paribas, CaixaBank, DekaBank, DZ BANK, ING, KBC, Raiffeisen Bank International, SEB und UniCredit. Am 20. Mai 2026 kamen 25 weitere hinzu, womit der Kreis auf rund 37 Häuser wächst.

Der aufschlussreiche Teil steht im Kleingedruckten der eigenen Website. Qivalis hat bei der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank eine Zulassung als E-Geld-Institut beantragt und hält ausdrücklich fest, das Unternehmen sei „not yet authorised and does not currently issue electronic money or provide payment services".

Damit steht die eigentliche Beobachtung: Rund 37 Banken investieren in Infrastruktur für ein Produkt, dessen Lizenz noch nicht erteilt ist und dessen künftige Rahmenbedingungen, vom zulässigen Reserve-Modell bis zur Frage der Multi-Issuance, gerade erst zur Konsultation stehen. Das ist keine Fehlplanung, sondern eine bewusste Wette darauf, dass Präsenz im Markt später schwerer zu erwerben ist als Anpassung an eine Regel. Für Häuser, die noch abwarten, ist genau das die Frage, die auf dem Tisch liegt.

Was das für die Praxis heißt

Vier Ansatzpunkte für Treasury, Wertpapierabwicklung, Compliance und Digital-Asset-Verantwortliche.

1. Die eigene Tokenisierungs-Pipeline gegen Frage 7 halten

Sofort: Die Liste der Grenzfälle in Frage 7 ist die konkreteste Betroffenheitsprüfung, die derzeit verfügbar ist. Wer tokenisierte Fondsanteile, tokenisierte Geldmarktinstrumente oder hybride Token in Planung oder im Bestand hat, sollte für jedes Produkt festhalten, unter welchem Regime es heute läuft und was ein Wechsel der Zuordnung an Zulassung, Prospekt und Meldewesen verändern würde.

2. Eine Antwort einreichen, auch als mittelgrosses Haus

Bis 30. September: Die Konsultation richtet sich ausdrücklich auch an Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, deren Positionen bereits auseinandergehen. Wer die Praxis kennt, aber schweigt, überlässt die Beschreibung der Praxis anderen. Eine Antwort muss dafür nicht alle 86 Fragen abdecken.

3. Tokenisierte Einlagen aus der Krypto-Ecke holen

In der Planung: Die Fragen zu tokenisierten Einlagen berühren Eigenkapitalregime und Einlagensicherung und damit Themen, die im Haus nicht beim Digital-Asset-Team liegen. Wer die Konsultation nur dorthin gibt, bekommt eine Antwort ohne Treasury und ohne Meldewesen zurück.

4. Den Zeitplan als Bericht führen, nicht als Gesetz

Im Zeitplan: Artikel 140(1) MiCA verpflichtet die Kommission zu einem Bericht bis zum 30. Juni 2027, begleitet von einem Gesetzgebungsvorschlag nur dort, wo er angemessen erscheint. Ein Projektplan, der für 2027 eine beschlossene Rechtsänderung unterstellt, plant gegen den Wortlaut der Verordnung.

Timeline: Vom Übergangsende zum Bericht
Was bereits gilt, was läuft und was noch offen ist
18. Juli 2025
GENIUS Act unterzeichnet
Das US-Stablecoin-Gesetz setzt den Referenzrahmen, auf den die europäische Debatte seither Bezug nimmt.
12. Februar 2026
EBA beendet die Übergangsfrist
Stellungnahme EBA/OP/2026/01; seit dem 2. März 2026 gilt für betroffene E-Geld-Token-Transfers volle PSD2-Konformität.
10. April 2026
Non-Paper der EZB
Berichtet, nicht veröffentlicht: Die EZB soll Einschränkungen bei der Multi-Issuance mit Drittstaaten verlangen.
20. Mai 2026
Konsultation und Konsortialsprung am selben Tag
Die Kommission veröffentlicht die 86 Fragen; Qivalis meldet 25 neue Mitgliedsbanken.
30. September 2026
Ende der Antwortfrist
Verlängert; im Konsultationsdokument selbst steht noch der 31. August 2026.
30. Juni 2027
Bericht der Kommission fällig
Nach Anhörung von EBA und ESMA, begleitet von einem Gesetzgebungsvorschlag nur, wo angemessen.
Christian Schablitzki

Christian Schablitzki

Strategy & Management Consultant · Agentic-AI-Experte für Finanzinstitute

Über 20 Jahre in Investmentbanking und Derivatehandel, anschließend mehr als 10 Jahre als Berater für Finanzinstitute. Aktuell Partner bei Infosys Consulting in Deutschland. Zertifiziert in Google AI, Generative AI Leader (Google Cloud) und IBM RAG and Agentic AI.

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