Am 27. August 2026 hat Swift angekündigt, alle für November geplanten Änderungen im Zahlungsverkehr zu verschieben. Betroffen ist auch der Schritt, auf den sich die Branche seit drei Jahren vorbereitet: Ab dem 14. November sollten Zahlungsnachrichten im Standard ISO 20022 keine reinen Freitext-Adressen mehr tragen dürfen. In der Mitteilung heißt es: „Swift will defer all payments changes.“ Für die Adressregel will Swift nach Gesprächen mit Banken, Zentralbanken und Marktinfrastrukturen „an update by December, at the latest“ vorlegen. Am selben Tag verschob die Bank of England ihr Standards-Release für November samt den Nachrichtenstandards für CHAPS, und die Federal Reserve legte ihr Fedwire-Release auf November 2027. Zwei Wochen später strich der European Payments Council (EPC) das Enddatum vom 15. November für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA).
Zwei Lesarten liegen nahe, und beide greifen zu kurz. Die eine hält am 14. November fest, gestützt auf Swifts eigene Erklärseiten, die den alten Termin unter einem Hinweis auf die Verschiebung weiter tragen. Die andere nimmt die Verschiebung als Entwarnung, weil kein Termin mehr drängt. Belegt ist etwas Drittes: Das Ziel steht, das gemeinsame Datum fehlt. Nach der Übersicht der Payments Market Practice Group (PMPG) vom 20. September folgen 17 von 27 Zahlungssystemen Swift, neun gehen eigene Wege, eines hat sich nicht festgelegt. Die Spanne reicht von der vorläufigen Duldung in T2 bis zur Abschaltung in Korea am ursprünglichen Termin. Die schwierigere Aufgabe liegt nach Swifts eigener Einordnung auf der Sibos bei den Daten: Im August trugen nach Swifts Messung noch 54,8 Prozent der Auftraggeber-Adressen in Swift-Zahlungen nur Freitext. Wann Swift entscheidet und wie, lässt sich heute nicht sagen. Das Folgende ordnet ein, was bis Anfang Oktober beschlossen ist, und ist keine Prognose des neuen Termins.
Was: Swift hat am 27. August 2026 alle Zahlungsverkehrsänderungen des Standards Release 2026 verschoben, darunter die Entfernung unstrukturierter Postadressen in Zahlungen nach Cross-Border Payments and Reporting Plus (CBPR+). Ein Update zum Zeitplan kommt spätestens im Dezember
Was nicht gemeint ist: Der Termin 12. Juni 2027 gilt für den ausgekoppelten Teil des Release, also MT-Nachrichten außer Kategorie 1, Wertpapiere, Tracker sowie Exceptions and Investigations, nicht für die Adressregel. Für sie gibt es kein Datum
Wer abweicht: T2 und EURO1 starten ihr Release am 28. November und lassen unstrukturierte Adressen vorläufig weiter zu, der EPC will im Oktober ein neues SEPA-Datum setzen, Bank of England und Fedwire planen für November 2027, vier Systeme in Asien entfernen unstrukturierte Adressen trotzdem
Die Lücke: Im August waren 54,8 Prozent der Auftraggeber- und 56,2 Prozent der Empfängeradressen in Swift-Zahlungen unstrukturiert, im April waren es 61,2 und 62,9 Prozent
An wen: Leitung Zahlungsverkehr, Operations und Firmenkundengeschäft sowie Chief Operating Officer von Banken mit Auslandszahlungsverkehr
Swift hat das Ende der Freitext-Adresse verschoben, nicht nur die Vollstruktur
Die Entscheidung, unstrukturierte Postadressen aus Zahlungsnachrichten zu entfernen, fiel nach Swifts Angaben 2023, als Teil des jährlichen Standards Release 2026. Zur Wahl standen danach zwei Formate. Die vollständig strukturierte Adresse verlangt mindestens Ort (Town Name) und Land (Country) in eigenen Feldern, nimmt Straße, Hausnummer, Postleitzahl und weitere Angaben ebenfalls in eigene Felder auf und darf keine freie Adresszeile enthalten. Die hybride Adresse verlangt dieselben Pflichtfelder, erlaubt daneben aber bis zu zwei freie Zeilen mit je 70 Zeichen. In Swifts eigenem Beispiel steht bei der hybriden Form „LONDON“ und „GB“ in den beiden Pflichtfeldern, der Rest der Anschrift, „55 MARK LANE, THE CORN EXCHANGE, 6TH FLOOR, EC3R 7NE“, in einer Freitextzeile. Erlaubt ist das Hybridformat seit November 2025. Für Agenten, also die beteiligten Banken, genügt nach Swifts Regeln weiterhin der Business Identifier Code (BIC).
Verschoben hat Swift am 27. August nicht den Übergang von hybrid zu voll strukturiert, sondern den ersten Schritt, das Aus für die reine Freitext-Adresse. Die Mitteilung begründet das so: „progress remains uneven with large parts of the industry across all regions still unable to meet the requirement“, und mehrere Communities hätten Swift und ihre nationalen Zahlungssysteme, die „similar deadlines“ hätten, formell um mehr Zeit gebeten. Am 21. September ergänzte Swift einen Termin, der seither gern auf die Adressen bezogen wird: Der 12. Juni 2027 gilt für den ausgekoppelten Teil des Release, also MT-Nachrichten außer Kategorie 1, Wertpapier- und Fondsnachrichten, Tracker sowie Exceptions and Investigations. Die Adressregel und die übrigen Zahlungsverkehrsänderungen stehen nicht in dieser Liste. Die Beratung Projective Group hat die frühe Berichterstattung deshalb am 7. September zu Recht „incomplete“ genannt, denn verschoben sei nicht nur eine Frist für Adressen: „All payments changes are deferred.“
Freilich ist die Verwirrung nachvollziehbar, denn Swift trägt sie selbst mit. Die Erklärseite zur Entfernung unstrukturierter Adressen trägt oben den Hinweis auf die „Revised Implementation of Standards Release 2026“, darunter steht aber unverändert, ab dem 14. November könnten unstrukturierte Nachrichten „rejected or delayed“ werden. Die Meldung vom 28. Mai, nach der „After 14 November 2026, unstructured addresses will be removed“, wird auf der Seite der Verschiebung im Kasten mit verwandten Inhalten angezeigt. Wer Swift zitiert, sollte also das Datum der Seite prüfen und nicht nur ihren Absender. Für die Planung zählt allein die Mitteilung vom 27. August mit ihrem Update, und die nennt für die Adressregel kein Datum.
Mehr als die Hälfte der Adressen in Swift-Zahlungen ist noch Freitext
Wie weit die Branche vom Ziel entfernt ist, misst Swift selbst. Nach den Adoptionsdaten für August 2026, erhoben in Kundenüberweisungen (pacs.008) unter CBPR+, waren 54,8 Prozent der Auftraggeber-Adressen unstrukturiert, 24,1 Prozent voll strukturiert und 16,5 Prozent hybrid, 4,7 Prozent trugen keine Adresse. Beim Empfänger lag der Freitextanteil bei 56,2 Prozent, 13,5 Prozent der Zahlungen kamen dort ganz ohne Adresse aus. Im April hatte Swift noch 61,2 und 62,9 Prozent unstrukturierte Adressen gemeldet. Der Anteil sank also in vier Monaten um gut sechs Prozentpunkte. Schreibt man dieses Tempo linear fort, wäre die Null erst in knapp drei Jahren erreicht. Das ist eine eigene Rechnung aus zwei Messpunkten und keine Prognose, sie zeigt aber, wie weit die Branche vom 14. November entfernt war.
Zudem misst die Statistik nur das Format. Swift schreibt selbst dazu, die Zahlen sagten nichts über „the completeness of information supplied beyond the mandatory data elements“. Ein Ortsfeld kann befüllt und trotzdem falsch sein. Wer in der Wertpapierabwicklung Settlement-Fehlern nachgegangen ist, kennt das Muster aus einer anderen Ecke: Die Nachricht ist formal korrekt, falsch ist die Stammdatenzeile dahinter, dort die Standing Settlement Instruction. Bei Zahlungen liegen die Stammdaten großteils beim Firmenkunden. Swift hat Firmenkunden deshalb schon im Mai aufgefordert, Empfängeradressen in ihren eigenen ERP- oder Treasury-Systemen zu pflegen und mindestens Ort und Land mitzuliefern, unabhängig davon, ob sie per MT101, per pain.001 oder über ein Bankportal einreichen. Wer weiter MT101 nutzt, muss auf das Feld 59 in der Option F umstellen.
Auf der Sibos in Miami hat Swift die Verschiebung Ende September selbst so eingeordnet. Nicolas Stuckens, bei Swift verantwortlich für die Einführung von ISO 20022 und die Datenqualität, sagte nach dem Bericht von Finextra vom 30. September, die schwierigere Aufgabe liege darin, dass verlässliche und strukturierte Daten „can be sourced, maintained, and carried through the payment chain“. Danielle Sharpe, die das Transaktionsgeschäft von Standard Chartered in Nord- und Südamerika leitet, ordnete das Vorhaben als laufende Betriebsaufgabe ein und sagte: „This is a data programme.“ Frank Van Driessche, Leiter der ISO-20022-Praxis der Federal Reserve Bank of New York, nannte die Verschiebung „a loss“ und zugleich „the right decision, albeit late during the process“. Ein Big Bang für 12.000 Institute im Netz sei zu ehrgeizig gewesen, fasste Finextra die Lehre von Swift-COO Jerome Piens zusammen.
Das kostenlose KI-Werkzeug, das Swift seit Ende 2025 anbietet, ändert daran wenig. Das Modell zieht Ort und Land aus den Adressfeldern einer MT103-Nachricht, nach der Beschreibung im Code-Archiv auf GitHub „does not convert an unstructured address into a structured one“, und ist in keines der Swift-Produkte eingebaut. Für das Hybridformat reicht das Mindestmaß, für eine strukturierte Stammdatenbasis nicht. Die Lücke, die Swift misst, schließt sich deshalb dort, wo Adressen entstehen: im Onboarding, in der Pflege der Empfängerdaten beim Firmenkunden und in den Kanälen, über die Aufträge eingehen. Danielle Sharpe sagte dazu, dass Daten irgendwo in der Bank vorhanden seien, heiße noch nicht, dass sie sich nutzen ließen.
Siebzehn von 27 Systemen folgen Swift, neun gehen eigene Wege
Die PMPG, eine Gruppe von Marktpraktikern, die Leitlinien für ISO 20022 im Zahlungsverkehr erarbeitet, hat eine Übersicht mit Stand 20. September veröffentlicht, die 27 Zahlungssysteme danach ordnet, wie sie nach Swifts Entscheidung mit unstrukturierten Adressen umgehen. Gewiss ist das Bild weniger chaotisch, als das Wort Flickenteppich vermuten lässt: 17 Systeme richten sich nach Swift, nach der Tabelle auf November 2027, darunter CHAPS in Großbritannien, Fedwire und CHIPS in den USA, Lynx in Kanada und RIX in Schweden. Allerdings hat Swift selbst den November 2027 nicht bestätigt, die Zuordnung ist die Lesart der PMPG. Die übrigen zehn, neun mit eigenem Kurs und eines ohne Position, zeigen, dass sich aus einem gemeinsamen Datum in wenigen Wochen eine ganze Reihe von Einzelentscheidungen gemacht hat.
Fünf Systeme lassen unstrukturierte Adressen weiter zu. T2 und EURO1, die beiden großen Euro-Systeme, sowie SIC in der Schweiz und CIPS in China führen dabei ihr Release 2026 durch, das singapurische MEPS+ unterstützt alle drei Formate und prüft die Folgen für sein Release noch. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 4. September entschieden, die TARGET-Releases nur um zwei Wochen auf den 28. November zu verschieben und in T2 eine Maßnahme einzuführen, die unstrukturierte Adressen „for a limited period“ weiter erlaubt. Der zugehörige Änderungsantrag T2-0188-SYS, inzwischen Teil des November-Release und seit dem 9. Oktober in der Testumgebung, ist enger und offener zugleich. Er sieht die Duldung nur für die Kommunikation von Anwendung zu Anwendung (A2A) und für sechs Nachrichtentypen vor, die grafische Oberfläche von T2 (U2A) nimmt ab November nur hybride oder strukturierte Adressen an. Und er nennt kein Enddatum, die Änderung bleibe gültig, „until a new requirement will be raised via change request“. Für die Teilnehmer folgt daraus eine Pflicht, die in der Verschiebungsdebatte selten auftaucht: Nach der EZB müssen sie bereit sein, unstrukturierte Adressen weiter zu empfangen, während sie selbst auf strukturierte umstellen.
Vier Systeme entfernen unstrukturierte Adressen dennoch oder haben es nach eigener Planung schon getan, BOK-Wire+ in Korea am ursprünglichen 14. November, PhilPaSplus auf den Philippinen im November, das taiwanische FISC nach der Tabelle zum 5. Oktober und RENTAS in Malaysia im Februar 2027. Japan hat keine Position gemeldet. Die PMPG versieht diese Wege mit einer Fußnote, nach der sie „temporary interoperability considerations with other payment ecosystems“ schaffen können. Konkret heißt das, dass eine grenzüberschreitende Zahlung, die mit Freitext-Adresse über Swift erlaubt ist, im Inlandsteil eines dieser Länder auf Regeln treffen kann, die sie nicht mehr erfüllt. Belegte Rückweisungen aus diesen Korridoren sind bislang nicht bekannt, die Fußnote ist eine Warnung, kein Befund. Wer in koreanischen Won, philippinischen Pesos, Taiwan-Dollar oder malaysischen Ringgit zahlt, sollte sie trotzdem ernst nehmen.
Hinzu kommen Unterschiede in der Mechanik. Fedwire unterstützt nach den eigenen Fragen und Antworten bis zum Release im November 2027 für die zentralen Parteien nur strukturierte und unstrukturierte Adressen, das Hybridformat erst danach. Die Bank of England erwartet die Umstellung mit dem Release im November 2027, aber ausdrücklich „subject to confirmation“. Clearstream Europe akzeptiert unstrukturierte Adressen weiter, „until the revised industry implementation date is confirmed by Swift“. Für den SEPA-Raum hat der EPC am 9. September das Enddatum 15. November in allen fünf Regelwerken aufgehoben und will im Oktober ein neues festlegen. Bis zum 9. Oktober war keines veröffentlicht. Die Deutsche Bank schreibt Unternehmenskunden, der finale Termin stehe noch zur Bestätigung aus, und nach einem Kundenhinweis der Hamburg Commercial Bank hat die Deutsche Kreditwirtschaft die geplante Abkündigung der Altformate vorerst ausgesetzt. J.P. Morgan bleibt beim 14. November, allerdings als Angebot: Die Bank verarbeitet ab dann hybride und strukturierte Adressen und schreibt zugleich, unstrukturierte Adressen könnten „until at least November 2027“ weiter genutzt werden.
Frühere Verschiebungen kamen mit einem neuen Datum
Verschiebungen sind in dieser Migration nichts Neues. Der Start von ISO 20022 im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr war schon einmal um ein Jahr auf Ende 2022 gelegt worden. Im Oktober 2022 folgte die nächste Verschiebung, ausgelöst von der EZB, die den Start ihres neuen Großbetragssystems T2 vom 21. November 2022 auf den 20. März 2023 verlegte, weil einige Nutzer ihre Tests nicht abgeschlossen hatten. Swift zog am 27. Oktober 2022 nach, auf Wunsch „an overwhelming majority of our global community“, wie es damals hieß, und legte den Beginn der Koexistenz von MT und ISO 20022 auf den 20. März 2023. In derselben Mitteilung stand eine Zusage: „the revised start date of 20 March 2023 will be definitive.“ Das Ende der Koexistenz am 22. November 2025 wurde nie verschoben, und Swift meldete im März 2026 nach eigener Angabe eine Umstellungsquote von 97 Prozent nach dem Wochenende.
Der SEPA-Raum kennt eine gesetzliche Variante. Als sich Anfang 2014 abzeichnete, dass das Enddatum 1. Februar nicht zu halten war, erließ die EU die Verordnung (EU) Nr. 248/2014. Sie ließ Altformate „until 1 August 2014“ zu, rückwirkend ab dem 31. Januar. In den Erwägungsgründen steht die Begründung mit Zahlen: Die Migration bei Überweisungen war von 40 Prozent im Juni 2013 nur auf rund 64 Prozent im November 2013 gestiegen, bei Lastschriften lag sie bei 26 Prozent. Die Übergangsfrist sei eine „one-off additional transitional period of six months“ und eine Ausnahme, die so kurz wie möglich bleiben müsse. Wer auf dem Trading-Floor erlebt hat, wie Märkte auf eine verschobene Frist reagieren, kennt den Unterschied, den diese beiden Fälle markieren: Ein neues Datum wird eingepreist, ein offenes Datum wird abgewartet.
2026 fehlt beides, das neue Datum und der Gesetzgeber. Die Pflicht zur Adresse selbst ist zwar Recht: Die Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 verlangt in Art. 4 (1) c seit dem 30. Dezember 2024 „the payer’s address including the name of the country“. Das Wort „structured“ kommt im Verordnungstext aber nicht vor. Die Financial Action Task Force (FATF) verlangt in ihrer überarbeiteten Empfehlung 16 vom Juni 2025 beim Begünstigten nur Land und Ort und erwartet die neuen Anforderungen bis Ende 2030. Das Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) empfiehlt strukturierte Adressen mit mindestens Land und Ort bis Ende 2027 und betont, seine Anforderungen seien „not, and should not be, regarded as regulatory requirements“. Die Struktur der Adresse ist also eine Regel des Marktes, gesetzt von Swift und den Zahlungssystemen. Deshalb konnte sie sich verschieben, ohne dass ein Gesetz geändert werden musste, und deshalb hängt der neue Termin an der Bereitschaft der Branche, nicht an einer Frist im Amtsblatt. Die CPMI-Linie Ende 2027 liegt damit ungefähr dort, wo die Bank of England ihren neuen Termin erwartet.
Die gewonnene Zeit gehört den Stammdaten
Keine der beteiligten Stellen liest die Verschiebung als Abkehr vom Ziel. Giorgio Andreoli, Generaldirektor des EPC, sagte zur Entscheidung vom 9. September: „Although the implementation timeline is being delayed, the direction of travel remains unchanged.“ Die Bank of England fordert Banken und Endnutzer auf, „not introduce further delays“, und erinnert daran, dass hybride und strukturierte Formate schon heute verfügbar sind. Die EZB will sich für eine Rückkehr zur ursprünglichen Planung „as soon as possible“ einsetzen. Die PMPG erklärte im August im Beratungsgremium der EZB für Zahlungsinfrastrukturen, wer mehr Zeit bekomme, müsse mit „appropriate accountability measures“ rechnen, die noch festzulegen seien. Die PMPG schrieb im September: „Additional time only creates value if it is used to improve readiness.“
Das Risiko liegt deshalb in der eigenen Projektplanung. Die Projective Group hat es so beschrieben: „Programmes that relied on an external date to win internal priority now need another argument“. Wo ein Programm zur Adressbereinigung sein Budget mit dem 14. November begründet hat, fällt dieses Argument weg, und die Versuchung ist groß, die Arbeit bis zum nächsten Datum ruhen zu lassen. Doch die Datenlücke ist dieselbe wie im August, die Empfangsseite muss in T2 ab dem 28. November unstrukturierte, hybride und strukturierte Adressen beherrschen, und für Zahlungen in die vier Länder mit früherer Abschaltung gelten deren Regeln. Gerade die Banken, die schon voll strukturiert senden, erleben die Übergangszeit vermutlich am wenigsten als Atempause, weil sie unstrukturierte Adressen weiter empfangen und verarbeiten müssen. Die Verschiebung hat einen Termin vertagt, die Bereinigung der Stammdaten hat sie nicht verkürzt.
Handlungsempfehlungen
In T2 laufen unstrukturierte Adressen nach dem 28. November vorläufig weiter, über A2A und ohne Enddatum im Änderungsantrag, während die grafische Oberfläche nur hybride oder strukturierte Adressen annimmt. Eingangsverarbeitung, Sanktionsprüfung und Weiterleitung sollten alle drei Formate verarbeiten, ohne Fehlalarme zu erzeugen, und ausgehend sollte nur noch hybrid oder strukturiert gesendet werden.
BOK-Wire+, PhilPaSplus, FISC und RENTAS entfernen unstrukturierte Adressen nach der PMPG-Übersicht zwischen Oktober 2026 und Februar 2027. Für Zahlungen in diese Währungen gehört das Hybridformat mit Ort und Land schon jetzt in die Zahlungserfassung, und die Kunden mit regelmäßigem Zahlungsverkehr in diese Länder sollten das wissen.
Die Lücke liegt in den Stammdaten der Bank und ihrer Firmenkunden. Ein Programm mit eigener Verantwortung außerhalb des Zahlungsverkehrs, mit Kennzahlen zum Anteil strukturierter Adressen je Kanal und mit einem Fahrplan für Firmenkunden, die noch per MT101 ohne Feld 59F einreichen, braucht kein externes Datum als Begründung.
Bis Ende des Jahres fallen mehrere Entscheidungen: das neue SEPA-Datum des EPC im Oktober, das Update von Swift spätestens im Dezember, die Änderungsliste der Bank of England im Dezember und der genaue Fedwire-Termin. Jede davon kann Planungsannahmen verschieben, und keine davon sollte erst im Projektstatus des Folgemonats auftauchen.
Begriffserklärung
CBPR+: Cross-Border Payments and Reporting Plus, die Nutzungsregeln für ISO-20022-Nachrichten im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr über Swift
Hybride Adresse: Postadresse mit Ort und Land in eigenen Feldern und bis zu zwei freien Zeilen mit je 70 Zeichen für den Rest der Anschrift
PMPG: Payments Market Practice Group, Gremium von Marktpraktikern, das Leitlinien für die Nutzung von ISO 20022 im Zahlungsverkehr erarbeitet
A2A und U2A: Kommunikation von Anwendung zu Anwendung beziehungsweise über eine Bedienoberfläche
EPC: European Payments Council, verantwortlich für die Regelwerke der SEPA-Verfahren